Erwägt die Regierung die Legalisierung von Abtreibungen? Friedrich Merz schließt das plötzlich nicht aus

vor etwa 12 Stunden

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Bundeskanzler Friedrich Merz hat in seiner Sommer-Pressekonferenz die Tür für eine Legalisierung von Abtreibungen geöffnet. Mit der Frage eines Journalisten konfrontiert, der auf Brosius-Gersodorfs Ausführungen verwies, antwortete Merz: „Was im Koalitionsvertrag verabredet ist, soll kommen.“ Welche Rechtsfolgen das hätte, könne er „nicht abschließend beurteilen“, sagte Merz in der Pressekonferenz und verwies nochmal auf die aktuell geltende Rechtslage.

„Ob diese Konstruktion geändert werden muss, wenn wir im Sozialrecht und im Krankenkassenrecht etwas ändern, vermag ich im Augenblick nicht zu beantworten“, so Merz. Seine Vermutung sei, dass man „deswegen jedenfalls“ nichts ändern müsse.

Friedrich Merz schließt eine Legalisierung von Abtreibungen auf Nachfrage nicht aus. Die Frage, ob diese Legalisierung kommen müsse, wie Brosius-Gersdorf jüngst argumentierte, beantwortete der Bundeskanzler nicht klar. https://t.co/L447ddf3lL pic.twitter.com/yGliHxiskH

— Apollo News (@apollo_news_de) July 18, 2025

Die umstrittene Verfassungsgerichts-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf hatte am Dienstag im Gespräch bei Markus Lanz erklärt, dass der Koalitionsvertrag die Legalisierung von Abtreibungen als logische Rechtsfolge seiner Vorhaben voraussetze. „Im Koalitionsvertrag steht genau das, was ich vorgeschlagen habe, im Ergebnis“, sagte Brosius-Gersdorf wörtlich.

Dort hieße es nämlich, „dass die Koalition für eine Ausweitung der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbrüchen ist. (…) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es eine Leistungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen nur geben, wenn er rechtmäßig ist. Also geht auch der Koalitionsvertrag davon aus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist“, argumentierte die Juristin.

Auf Anfrage von Apollo News hatte das Bundesgesundheitsministerium lediglich erklärt, dass „konkrete Gesetzesvorhaben“ in dieser Sache „noch nicht spruchreif“ seien – und damit alles andere als ein Dementi dieser Darstellung geliefert. Auch der Bundeskanzler verbleibt bewusst vage – was die Wogen in seiner Fraktion nicht gerade glätten dürfte.

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