Evangelische Kirche erlaubt Traugottesdienst für „queer lebende“ Paare

vor 24 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Bei ihrer Synode hat die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) beschlossen, dass künftig auch Homosexuelle einen Trauungsgottesdienst bekommen sollen. Die Unterscheidung zwischen „Segnung“ und „Trauung“ ist damit aufgehoben, wie es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag heißt. Die Idee zu Trauungsgottesdiensten für alle Paare, unabhängig von der sexuellen Orientierung, ging auf einen Entwurf der „Arbeitsgruppe Queer“ innerhalb der Evangelischen Kirche zurück.

Die „AG Queer“ hatte auch zu einem öffentlichen Schuldeingeständnis angeregt, wie die Evangelische Zeitung am Mittwoch berichtete. Die Formulierung, die die Arbeitsgruppe in einem Papier erarbeitet hatte, wurde bei einer Gedenkminute übernommen. Die Evangelische Jugend Bayern (EJB) hatte bei der Synode nicht nur ein Schuldeingeständnis, sondern ein Schuldbekenntnis gefordert.

Die Synodenpräsidentin Annekathrin Preidel gedachte in einer Schweigeminute des Leids, das queeren Menschen durch die Kirche widerfahren sei. In dem Schuldeingeständnis der AG Queer, das sie aufgriff, heißt es: „Einzelne Verantwortliche und die Kirche als Ganze sind an betroffenen Personen schuldig geworden.“ Vergangenes Unrecht könne nicht ungeschehen gemacht werden. „Umso mehr muss aber künftig alles dafür getan werden, solch unangemessene Vorgehensweisen zu verhindern“.

Weiter sagte sie laut evangelisch.de: „Dienstliche Ungleichbehandlungen, […] Durchgriff ins Privatleben […] und die Aufforderung zum Leben in Doppelmoral haben zwar der damals geltenden Rechtslage nicht widersprochen, waren und sind jedoch unangemessen, ungerechtfertigt und diskriminierend“. Die EJB hatte gefordert, den Gewissensschutz für Pfarrer abzuschaffen. Gewissensschutz bedeutet, dass ein Pfarrer sich aus christlicher Überzeugung weigern darf, homosexuelle Paare zu trauen.

Die „AG Queer“ hat sich für die Erhaltung des Gewissensschutzes eingesetzt. Vorerst bleibt dieser weiter bestehen. Weiter sieht der Synodenbeschluss vor, Personen auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche in Bayern für Diskriminierung von „queeren und queer lebenden Menschen“ zu sensibilisieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Die EJB begrüßte die Beschlüsse der Synode.

Wie die EJB in einer Pressemitteilung schrieb, werde die ELKB nun einen Aktionsplan umsetzen, um weitere Diskriminierung gegen „queere Menschen“ zu verhindern. Die AG Queer war bei der Synode im Herbst 2023 gegründet worden, nachdem die EJB eine Trauung für alle und ein Schuldbekenntnis angeregt hatte. Da die AG nun zentrale Forderungen der EJB aufgegriffen hat und diese von der Synode beschlossen wurden, frohlockt die Jugendorganisation.

„Jugend wirkt! Junge Menschen haben mit der Eingabe unsere Kirche aufgefordert, dass sie sich zu den Verletzungen gegenüber queeren Menschen in der ELKB bekennt“, sagt der Vorsitzende der Evangelischen Jugend in Bayern, Malte Scholz, in einer Pressemitteilung. Bereits im Juni 2023 hatte die EJB ein Positionspapier mit dem Titel „Gott liebt queere Menschen“ verfasst.

Darin heißt es: „Wir waren und sind nicht frei von Vorurteilen und Diskriminierung gegenüber nicht-heteronormativen Lebensformen.“ Und: „Queer sein geht nicht gegen Gottes Willen und ist keine Sünde!“

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