Schönbohm-Klage gegen Innenministerium abgewiesen

vor 3 Monaten

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Nach dem Gerichtssieg gegen Jan Böhmermann, verklagte Arne Schönbohm das Bundesinnenministerium wegen seiner Entlassung vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Nun ist er mit seiner Klage gescheitert. Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestehe kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Mobbings oder einer Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Dienstherrn. Mobbing setze systematisches Anfeinden und Schikanieren voraus, was im vorliegenden Fall nicht nachweisbar sei, so das Gericht.

Nach dem Gerichtssieg gegen Jan Böhmermann verklagte Arne Schönbohm das Bundesinnenministerium wegen seiner Entlassung vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Er forderte Schadenersatz für die aus seiner Sicht unrechtmäßige Kündigung. Konkret verlangte Schönbohm 5.000 Euro Schadenersatz.

Die Klage geht auf eine Aussage in der Sendung ZDF Magazin Royale vom 7. Oktober 2022 zurück, in der Böhmermann Schönbohm Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterstellt hatte. Nur kurze Zeit nach der Ausstrahlung dieses Beitrags wurde Schönbohm von Bundesinnenministerin Nancy Faeser entlassen. Ende des vergangenen Jahres siegte Schönbohm vor dem Landgericht München in vier von fünf Punkten. Schönbohm sei „insoweit in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden“, so das Landgericht (Apollo News berichtete).

Trotz der klaren Aussage des Münchner Gerichts, dass die Anschuldigungen von Böhmermann unbegründet waren, erhielt Schönbohm weder seinen Posten zurück, noch gab es eine offizielle Entschuldigung seitens des Innenministeriums. Das Landgericht München hatte zwar Schönbohms Forderung nach 100.000 Euro Schadenersatz abgewiesen, aber dem ZDF untersagt, die falschen Behauptungen weiterzuverbreiten.

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