Extrawurst für Habeck: Darum blockierte der Bundestag Ermittlungen gegen „grünen“ Ex-Vizekanzler

vor 7 Tagen

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Bildquelle: Deutschland Kurier

Das Rätselraten, warum der Deutsche Bundestag entgegen der sonst üblichen Praxis bei Ex-Vizekanzler Robert Habeck („Grünen“) einen Antrag der Justiz zur Strafverfolgung abgelehnt hat, ist vorbei. Laut Medienberichtenlief gegen Habeck ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Dresden wegen eines Äußerungsdelikts.

Der Hintergrund: In Dresden hatte Habeck behauptet, sowohl AfD als auch BSW ließen sich „für ihre Meinung bezahlen“, würden „Stimmen kaufen“ oder „Troll-Armeen aufbauen“. Für diese Aussage musste der Ökosozialist bereits eine Unterlassungserklärung abgeben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden prüfte bei der Klage gegen Habeck, ob es sich dabei um üble Nachrede (§ 186 StGB) oder sogenannte Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) handelt. Beides kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Allerdings: Bis zur Aufhebung der Immunität (Schutz vor Strafverfolgung) gelten Verfahren gegen Abgeordnete als blockiert.

Am Beispiel Habeck zeigt sich wieder einmal: Die Eliten, die aufmüpfige Bürger von der Justiz inklusive Hausdurchsuchungen wegen harmloser „Schwachkopf“-Memes gnadenlos verfolgen lassen, schützen sich selbst!

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