
Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, lehnt trotz des Falls Sven Liebich Änderungen des Selbstbestimmungsgesetzes ab. „Rechten Stimmungsmachern sollte man nicht auf den Leim gehen“, sagte sie dem Spiegel am Dienstag. Diese nutzten jedes mögliche Mittel, um Hass zu schüren und die Gesellschaft zu spalten. „Wir sind gut beraten, solche extremen Einzelfälle nicht zum Maßstab unseres Handelns zu machen.“
Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ließ Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern und nahm den Namen Marla Svenja an. Seither besteht er darauf, als Frau bezeichnet zu werden – auch von Medien. Das Landgericht Berlin entschied jedoch, dass Julian Reichelt Liebich weiterhin als Mann bezeichnen darf. In diesem Fall wiege die Meinungsfreiheit schwerer als der Wunsch nach weiblichen Pronomen.
Innenminister Alexander Dobdrindt hat die Debatte um Liebich zum Anlass genommen, um eine Korrektur des Selbstbestimmungsgesetzes zu fordern. „Die Justiz, die Öffentlichkeit und die Politik werden hier zum Narren gehalten, weil das Selbstbestimmungsgesetz die Möglichkeit dazu bietet“, sagte er gegenüber dem Stern. „Es braucht jetzt eine Debatte darüber, wie wieder klare Regeln gegen den Missbrauch des Geschlechterwechsels verankert werden können.“
Die Queerbeaftragte Koch verteidigt das Gesetz in seiner jetzigen Form: „Das Selbstbestimmungsgesetz bedeutet für sehr viele Menschen nicht weniger als gesellschaftliche Teilhabe in Würde – ein Recht, das selbstverständlich sein sollte“, betonte sie. Liebich war im Juli 2023 wegen übler Nachrede, Beleidigung und Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Am Freitag soll er diese in der JVA Chemnitz antreten – einem Frauengefängnis.
Ob er tatsächlich in der JVA die Haft antreten wird und wie die Haftbedingungen sein werden, ist noch offen. Die JVA teilte laut dem MDR schriftlich mit, dass geprüft werde, ob „die Unterbringung von Frau Liebich in der dortigen JVA mit anderen Belangen, die eine Rolle spielen können, vereinbar ist.“ Ziel sei es, Lösungen für den Einzelfall zu finden. Die JVA habe jahrelange Erfahrung darin.
Genau vor solchen Szenarien, dass Männer in Frauengefängnissen landen, hatten Kritiker des Gesetzes stets gewarnt. Koch zeigt sich dennoch gelassen: „Ich habe großes Vertrauen in die Behörden vor Ort, dass sie kluge Lösungen finden werden.“ Befürworter werfen Liebich vor, das Gesetz bewusst auszunutzen. Da es allein auf Selbstauskunft beruht, sind Behörden daran gebunden. In einer Umfrage des Portals queer.de gaben 48,1 Prozent der Leser an, sie hielten Liebichs Geschlechtswechsel nicht für ernst gemeint und würden ihn daher weiterhin als Sven bezeichnen.
Im Juli hatte Koch auf Instagram gefordert, den Schutz queerer Menschen stärker im Grundgesetz zu verankern. Sie begrüßte die Initiative des Berliner Senats, Artikel 3 um einen entsprechenden Schutz zu erweitern. Artikel 3 enthält das Diskriminierungsverbot.