„Faktisches Oppositionsverbot“: Juristen rechnen mit Faesers AfD-Einstufung ab

vor etwa 13 Stunden

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

Die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ ist „hochproblematisch“ – das betont der renommierte Verfassungsrechtler Rupert Scholz gegenüber Apollo News. Er sieht das Vorgehen als eine „politische Aktion“, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser kurz vor ihrem Amtsende „fährt“. Dass „der Bericht des Verfassungsschutzes nicht öffentlich gemacht“ werde, sei „mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren“.

Ähnlich argumentiert Joachim Steinhöfel – die „eigentliche Gefährdung unserer Demokratie“ käme von „innen“. Gegenüber der Berliner Zeitung erklärte er, dass die Einstufung des Verfassungsschutzes aufgrund ihrer Folgen „wie ein faktisches Oppositionsverbot“ wirke. Nancy Faeser würde dieser Gefahr „ein Gesicht“ geben.

Ein „sehr seltsamer politischer Stil“ sei Faesers Vorgehen auch laut der Blitzanalyse des Verfassungsrechtlers Volker Böhme-Neßler bei Apollo News. Sie ist noch „ungefähr drei Tage als geschäftsführende Innenministerin im Amt und lässt die ihr unterstellte Behörde, Bundesverfassungsschutz, so eine weitreichende, tiefgreifende Entscheidung verkünden“.

Besonders „problematisch“, eher schon skandalös sei, „dass die Begründung sich auf ein tausendseitiges Gutachten stützt“, dieses aber „nicht veröffentlicht werden soll“. So etwas gehe „im Rechtsstaat nicht“. Man könne nicht weitreichende Urteile treffen „und die Begründung geheim halten“, so Boehme-Neßler. Das Urteil müsse „mindestens im Nachgang“ veröffentlicht werden. Denn nur dann könne „die Öffentlichkeit sehen“, worauf „diese Behörde ihr Urteil“ stützen würde.

Die Einstufung habe erst einmal „rechtlich keine Konsequenzen“. Der Verfassungsschutz habe nach der neuen Einstufung „nicht mehr Kompetenzen gegenüber der AfD als vorher“. Des Weiteren habe das Urteil auch „keine rechtlichen Auswirkungen auf ein mögliches Parteiverbotsverfahren“. Dort gebe es andere Kriterien, besonders das „ganz harte Kriterium der Verfassungsfeindlichkeit“. Dies sei jedoch „nicht dasselbe wie gesichert rechtsextrem“. Und diese Entscheidung würde auch nicht dem Verfassungsschutz, sondern dem Bundesverfassungsgericht obliegen.

Auch Staatsrechtler Dietrich Murswiek übt harte Kritik am Vorgehen der scheidenden Bundesinnenministerin und des Verfassungsschutzes. Er liefert gegenüber Apollo News eine Einordnung bezüglich des „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnisses“, das der AfD vom Verfassungsschutz zur Last gelegt wird (mehr dazu hier).

Dieser Vorwurf sei „nicht neu“, aber er sei „falsch“. So lasse die Presseerklärung „nicht erkennen, dass das Gutachten, das der Einstufung der AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ zugrunde liegt, neue Erkenntnisse“ enthalte. Es scheint, Murswiek zufolge, vielmehr so zu sein „dass in dem Gutachten eine Vielzahl weiterer Äußerungen zusammengetragen worden ist, die ebenso wie fast alle der bisher als Anhaltspunkte für eine extremistische Ausrichtung der AfD verwendeten Äußerungen nicht geeignet“ seien, den „Vorwurf zu belegen, die AfD wolle die Menschenwürdegarantie beseitigen.“

Die Verwendung des „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs oder – wie es jetzt heißt – eines ethnisch-kulturellen Volksverständnisses“ sei „per se nicht verfassungsfeindlich“ und verletze „insbesondere nicht die Menschenwürde.“ „Die Behauptung, dieses Volksverständnis ziele darauf ab, bestimmten Bevölkerungsgruppen einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen, ist eine Unterstellung, die nach meiner Kenntnis bisher nicht durch Äußerungen von AfD-Politikern belegt ist“, erklärte er abschließend.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel