Fall El Hotzo: Juristen erklären Trump-Attentat zum „Republikschutz“

vor 2 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Im juristischen Fachblog Verfassungsblog haben zwei Juristen das Attentat auf Donald Trump als möglichen „Akt des praktizierten Republikschutzes“ bezeichnet. Der Beitrag erschien nach dem Freispruch des Satirikers Sebastian Hotz („El Hotzo“) durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Hotz hatte nach dem Attentatsversuch auf Trump auf X geschrieben, er finde es „absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben“. Die Richterin stufte den Tweet als satirisch ein. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.

Die Autoren des Beitrags, Victor Loxen und Tristan Wißgott, lehnen eine Strafbarkeit nach § 140 StGB ab. Nicht wegen der Wortwahl, sondern weil die Tat, auf die sich Hotz bezog, in den USA begangen wurde. Der Paragraf stellt die öffentliche Billigung schwerer Straftaten unter Strafe – etwa Mord oder Totschlag –, wenn die Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Nach Ansicht der Autoren ist das deutsche Strafrecht auf eine US-Tat nicht anwendbar.

In der Argumentation greifen sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Dieser habe den Anwendungsbereich des § 140 überdehnt. Die Rede ist von einer „Entgrenzung“ des Strafrechts. In einem Absatz schreiben die Autoren: Das Attentat auf Trump sei „ein politischer Akt gewesen, ein Akt des praktizierten Republikschutzes – mit fragwürdigen Mitteln vielleicht, aber doch des Republikschutzes“. Die Autoren verweisen auf das Republikschutzgesetz von 1922 – gemeint war damals der Schutz der Weimarer Republik vor rechtsextremer Gewalt.

Die Formulierung löste scharfe Kritik aus. Stefan Möller, Co-Sprecher der AfD Thüringen, warf den Autoren vor, das Attentat auf Trump moralisch aufzuwerten. Auch der Verfassungsrechtler Alexander Thiele, der den Beitrag auf X ohne Kommentar teilte, wird kritisiert.

Thiele tritt regelmäßig in öffentlich-rechtlichen Medien als sogenannter Experte zur AfD auf. In den Tagesthemen sprach er im Januar 2024 über die Möglichkeit eines Parteiverbots. Im Mai 2025 erklärte er im Deutschlandfunk, ein solches Verbot sei rechtlich zulässig und grundsätzlich sinnvoll. Zudem gehörte er zu den Unterzeichnern einer juristischen Stellungnahme, in der ein Verfahren zum Verbot der AfD ausdrücklich befürwortet wird.

Der Verfassungsblog wird von einer gemeinnützigen GmbH betrieben und unter anderem durch das öffentlich finanzierte Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht gefördert. Die Autoren sind als wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität Göttingen tätig.

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