
Friedrich Merz und Markus Söder kündigten an, den Familiennachzug stoppen zu wollen. Dabei ist das eine verkürzte und in dieser Verkürzung irreführende Wortwahl. „Wir ordnen und steuern Migration besser, beenden irreguläre Zuwanderung, setzen den Familiennachzug aus“, schreibt Friedrich Merz auf X am Mittwoch, nach der Vorstellung des Koalitionsvertrags.
„Der Familiennachzug wird ausgesetzt“, wiederholte auch Markus Söder am Mittwochabend in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“. „Ich würde mal so sagen: Es ist das Zurück vor 2015, was Recht und Ordnung betrifft. Ganz eindeutig“, so Söder weiter. Beide Parteivorsitzenden stellen es als uneingeschränkte Maßnahme dar: Der Familiennachzug werde vollständig ausgesetzt. Doch im Koalitionsvertrag steht es anders.
Dort heißt es: „Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet für zwei Jahre aus.“ Allerdings sollen Härtefälle davon ausgenommen sein. Bereits im Wahlprogramm hatte die CDU die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte gefordert. Seit 2018 ist der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte bereits auf 1.000 Menschen pro Monat begrenzt.
Wenigstens nach der Wahl könnte die Union ehrlich zu ihren Wählern sein. Herr Söder veräppelt sie, wenn er ein „Zurück vor 2015“ ausmalt.
Er belügt sie gar glatt: Der Familiennachzug wird nicht „ausgesetzt“, sondern nur kurz u. bruchstückhaft reduziert.pic.twitter.com/S7mryBzKjM
— Max Roland (@maxroland20) April 9, 2025
Für 2024 liegen noch keine aktuellen Zahlen vor. 2023 kamen insgesamt 22.891 Familienangehörige im Rahmen des Nachzugs für anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Asylbewerber. Davon entfallen konkret 12.067 Familienangehörige auf subsidiär Schutzberechtigte, wie das ZDF berichtete. Das entspricht also etwa der Hälfte – maximal die würde jetzt wegfallen. Und das zunächst nur in den nächsten zwei Jahren.
Die Beantragung des Familiennachzugs ist möglich, „auch wenn weder der Lebensunterhalt gesichert ist, noch ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht“, wie das BAMF auf seiner Webseite mitteilt. Dazu muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Asylverfahrens gestellt werden. Während Söder und Merz in der Öffentlichkeit großangelegt die Aussetzung des Familiennachzugs ankündigen, geht es im Koalitionsvertrag durch die Einschränkung auf subsidiär Schutzberechtigte tatsächlich nur etwa um die Hälfte der Einreisen im Rahmen des Familiennachzugs.