
Der monomanische Kampf gegen „Rechts“ und gegen die AfD treibt immer neue Blüten. Nun hat sich Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (50, seit 2024 CDU-Mitglied) zu Wort gemeldet. Wo? In der „Süddeutschen“. Warum Badenberg? Weil sie nach Einschätzung ihres Kabinettschefs Kai Wegner (CDU), des „Regierenden von Berlin“, die „größte AfD-Jägerin“ in Deutschland sei.
Felor Badenberg, 1975 geboren in Teheran und 1987 mit ihren Eltern nach Deutschland gekommen, hat eine steile Karriere hinter sich. Als Juristin arbeitete sie von 2006 bis 2023 (2012 bis 2018 auch zu Zeiten des Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen) im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Ab 2020 leitete sie die Abteilung „Rechtsextremismus“. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser machte Badenberg im Juni 2022 zur BfV-Vizepräsidentin. Berlins „Regierender“ Wegner holte sie im April 2023 als Justizsenatorin nach Berlin.
Nun hat sich Fedor Badenberg in der „Süddeutschen“ skeptisch über ein generelles Verbot der AfD ausgesprochen. Denn es müsse der AfD nachgewiesen werden, dass sie planvoll, aktiv und kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehe und zwar in ihrer Gesamtheit, sagte sie. Ein solcher Nachweis lasse sich auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse nur schwer führen. „Was es als Nachweis bräuchte, wäre ein Konzept, etwa zur Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationsgeschichte, das der Parteispitze zurechenbar ist und das auf eine tatsächliche Umsetzung abzielt“, erläuterte Badenberg. Dafür reiche ein Reden über „Remigration“ nicht, es müsse auch ein Umsetzungskonzept vorliegen. Aus Badenbergs Sicht habe die AfD obendrein dazugelernt: „Sie agiert strategisch und bewegt sich zumeist haarscharf unterhalb der Schwelle dessen, was ihr juristisch gefährlich werden könnte.“ Und: Das noch nicht offizielle „Gutachten“ des BfV über die AfD vom Mai 2025 gebe zu wenig Belastendes her.
Badenberg schlägt einen Nebenweg vor. Dieser Weg sei die einfachste Methode im Kampf gegen die AfD. Wörtlich: „Das Verbot einzelner als gesichert rechtsextrem eingestufter AfD-Landesverbände sollte ernsthaft geprüft werden“, empfahl sie. „Die Initiative dafür müssten allerdings die jeweiligen Landesregierungen ergreifen.“ Immerhin stuften die Verfassungsschutzbehörden der ostdeutschen Länder mit Ausnahme Berlins die jeweiligen AfD-Landesverbände durchgängig als „gesichert rechtsextrem“ ein. Die AfD war bei der Bundestagswahl in Ostdeutschland mit großem Vorsprung durchgängig stärkste Partei geworden. Politiker der etablierten Parteien befürchten, dass sie demnächst so stark wird, dass gegen sie keine Regierung mehr gebildet werden könnte. Dem würde das Verbot der Landesverbände abhelfen.
Eine weitere, bislang kaum genutzte Möglichkeit ist laut Badenberg das Instrument der Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“
Badenberg dazu: Mit Hilfe des Artikel 18 des Grundgesetzes könne das Bundesverfassungsgericht beispielsweise das aktive wie passive Wahlrecht und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zeitlich begrenzt aberkennen. Badenberg hält es für einen Fehler, dass dieses Verfahren nicht bereits vor Jahren im Fall von Björn Höcke, dem Vorsitzenden der AfD Thüringens, eingeleitet wurde. „Das wäre eine deutliche Botschaft gewesen.“
Felor Badenberg ist TE-Lesern vielleicht bekannt. Am 27. April 2024 hatte TE darüber berichtet, wie sie das Grundrecht auf freie Meinung einschränken möchte. In einem Interview mit der Berliner Zeitung hatte sie gesagt: „Die Sabotage des Meinungsbildungsprozesses muss unter Strafe gestellt werden“.
Bis heute weiß man nicht genau, was Fedor Badenberg damit eigentlich meinte. Andere, „rechte“, Betrachtungen außerhalb des Mainstreams? Sicher wohl meint sie nicht die Tatsache, dass so manch „arriviertes“ Presseprodukt, mancher ÖRR-Sender, manche Denunziationsstelle (siehe „Trusted Flagger“) und manch besonders motivierte Staatsanwaltschaft und manches Gericht (siehe OLG-Bezirk Bamberg) den Meinungskorridor einschränkt.