Feuerwehrmänner zur Coronaimpfung gezwungen: Berlin drohen bis zu 7,5 Mio. Euro Schadensersatz-Forderungen

vor 3 Monaten

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Die Berliner Feuerwehr zwang ihre Mitarbeiter zur Corona-Impfung, doch das könnte nun böse Folgen für die Behörde haben. Nachdem am 10. Dezember 2021 der Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen hatte, verschickte die Berliner Feuerwehr an ihre Mitarbeiter einen Tag vor Heiligabend eine weitreichende Drohung: Wenn die Mitarbeiter einen Impfnachweis bis zum 15.3.2022 nicht vorlegen könnten, müsse man die Daten an das Berliner Gesundheitsamt weitergeben.

Die Feuerwehr ist von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eigentlich nur teilweise betroffen. Manche Mitarbeiter arbeiten mit Risikogruppen zusammen und müssten sich nach dem Beschluss des Bundestags also impfen lassen. Viele Mitarbeiter leisten jedoch auch Bürodienst oder sind anderweitig eingesetzt, ohne mit Risikogruppen in Kontakt zu kommen. Diese wären von der Impfpflicht nicht betroffen.

Die Feuerwehr meldete nach Ablauf der Frist die betroffenen Mitarbeiter an das Gesundheitsamt. Doch dabei ging die Behörde, nach Ansicht vieler Mitarbeiter, rechtswidrig vor, wie die Berliner Zeitung berichtet. Denn für den offiziellen Vorgang nutzte man ein Formular, in dem unter anderem gefragt wurde: „Hat diese Person direkten Kontakt zu Angehörigen vulnerabler Gruppen?“ Auf diese Frage kreuzten die Verantwortlichen bei allen fraglichen Mitarbeitern „Ja“ an, ungeachtet dessen, ob das tatsächlich zutraf oder nicht.

Das hatte für die betroffenen Mitarbeiter jedoch erhebliche Konsequenzen. Damit konnte man, selbst wenn man nicht mit Risikogruppen in Kontakt kam, unter den Geltungsbereich der Impfpflicht fallen.

Als ein Mitarbeiter, dessen (falsche) Daten an das Gesundheitsamt übermittelt worden waren, nach einer Akteneinsicht, die er nur bekam, weil er mit einem Anwalt drohte, dies bemerkte, ging er rechtlich dagegen vor. Eine Beschwerde im Juni 2022 bei der Berliner Datenschutzbeauftragten gegen die falsche Übermittlung der Daten endete damit, dass diese keinen Verstoß feststellen konnte, obwohl die Feuerwehr nach der Datenschutzgrundverordnung ihrem Mitarbeiter sofort Auskunft erteilen hätte müssen.

Gegen diese Einschätzung der Datenschutzbeauftragten sowie gegen die Einschätzung, dass in der verweigerten Auskunft kein Verstoß gesehen wurde, ging der Feuerwehrmann vor dem Berliner Verwaltungsgericht vor. Das Gericht stellte fest, dass die Antwort „Ja“ im Fragebogen falsch war und stattdessen ein „Nein“ eingetragen werden hätte müssen. Ein „Nein“ hätte für den Feuerwehrmann keine Impfpflicht und keine angedrohten Konsequenzen bei Nichtimpfung bedeutet.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte selbst schickte einen Vertreter zu der Gerichtsverhandlung. Dieser sah die damaligen Fehler ein. Weitere Folgen hat die nun festgestellte Verfehlung zunächst nicht, doch zu Ende ist die Geschichte für das Land Berlin und seine Feuerwehr nicht.

Für eine Wiedergutmachung wird von Seiten des Feuerwehrmanns nun eine Zivilklage auf Schadensersatz gegen die Berliner Feuerwehr aufgrund der falschen Angaben vorbereitet. Die geforderte Summe beträgt 5.000 Euro. Sollte diese erfolgreich sein, könnte es weitreichende Folgen für noch andere Unternehmen oder staatliche Stellen haben, die Mitarbeiter in die Impfpflicht genötigt haben, obwohl diese nicht mit vulnerablen Personen in Kontakt standen.

Schadensersatzforderungen bei Vergehen wie diesem enden meist mit niedrigen bis mittleren vierstelligen Summen. Da rund ein Drittel der Berliner Feuerwehr keinen Kontakt mit vulnerablen Gruppen hat, könnten Schadensersatzforderungen im Extremfall in Höhe von 7,5 Millionen Euro dem Land Berlin drohen, wenn alle Feuerwehrleute, die davon betroffen sind, dagegen vorgehen.

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