Flug in die Heimat und trotzdem Flüchtling: Baerbock für Sonderregeln für Syrer

vor 4 Monaten

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Außenministerin Baerbock spricht sich dafür aus, syrischen Flüchtlingen die Möglichkeit eines Heimatbesuchs zu ermöglichen, ohne dass diese ihren Schutzstatus verlieren, wie Welt berichtet. Beim Neujahrsempfang der Grünen-Bürgerschaftsfraktion in Hamburg sagte sie am Freitag: „Wenn es darum geht, Syrien wiederaufzubauen, dann muss man natürlich schauen, wie es dort vor Ort ist.“ Darum äußerte sie den Wunsch: „Ich hoffe, dass wir auch in einer Wahlkampfzeit die Möglichkeit finden, sehr pragmatisch zu sein und den Syrerinnen und Syrern, die das jetzt gern möchten, diese Ausnahmegenehmigung erteilen.“ Denn niemand könne sagen, „wohin die Reise für Syrien geht“.

Das Asylgesetz sieht vor, dass Menschen mit subsidiärem Schutzstatus diesen Schutz verlieren, wenn sie in ihre Heimat reisen. Denn es wird davon ausgegangen, dass bei einer Reise in das Heimatland die Voraussetzung für den Schutz nicht mehr gegeben ist. Eine Ausnahme kann es nur dann von dieser Regel geben, wenn die Reise „sittlich zwingend geboten ist“.

Am 3. Januar hatte Außenministerin Annalena Baerbock zusammen mit dem französischen Außenminister Jean-Noël Barrot Damaskus im Auftrag der Europäischen Union besucht. Dabei war sie vom neuen syrischen Machthaber Ahmed al-Scharaa, auch bekannt unter seinem Kämpfernamen Al-Jolani, empfangen worden. Al-Scharaa hatte Baerbock als strenggläubiger Muslim den Handschlag verweigert (Apollo News berichtete). Baerbock sprach davon, dass man die neuen Machthaber der islamistischen Miliz Haiʾat Tahrir asch-Scham (HTS) an ihren Taten messen werde. HTS gilt in Deutschland als Terrorgruppe.

Der Unionsfraktionsmanager Thorsten Frei (CDU) lehnt Baerbocks Vorschlag ab. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagt er am Rande der CDU-Klausur am Samstag: „Es muss vollkommen klar sein, dass die Bundesrepublik Deutschland prüfen muss, ob der Fluchtgrund weiterhin vorhanden ist oder ob er entfallen ist.“

Weiter sagt er: „Deshalb kann es nicht sein, dass Menschen einzeln nach Syrien reisen und das für sich persönlich überprüfen.“ Das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium seien dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Fluchtmigration vorhanden sind oder nicht. Frei betonte: „Und wenn der Fluchtgrund entfallen ist, dann ist grundsätzlich auch dieser Flüchtlingsschutz zu widerrufen.“

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