Forensische Psychiatrien am Limit: 35 Prozent der Straftäter im Maßregelvollzug sind Ausländer

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Immer wieder werden Straftäter mit Migrationshintergrund von den Gerichten für schuldunfähig erklärt und – statt ins Gefängnis – in den Maßregelvollzug geschickt. In den forensischen Psychiatrien sind sie zahlenmäßig weit überrepräsentiert, weshalb diese bundesweit an ihre Grenzen gelangen.

Das Muster kommt bekannt vor: Straftäter, vor allem aus dem islamischen Raum, aus dem die meisten der seit 2015 zugewanderten illegalen Migranten stammen, werden immer wieder wegen psychischer Probleme für schuldunfähig erklärt und landen im Maßregelvollzug. In Paragraf 63 Strafgesetzbuch (StGB) heißt es: „Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.“

Fest steht: Personen mit Migrationshintergrund sind im deutschen Maßregelvollzug überrepräsentiert. 35 Prozent der Patienten haben keinen deutschen Pass. Im Vergleich mit der Allgemeinbevölkerung befinden sich unter Migranten deutlich mehr männliche Personen im deliktrelevanten Alter zwischen 18 und 20 Jahren. Die Hauptdiagnose fast aller Migranten im Maßregelvollzug (89 Prozent) ist Schizophrenie.

Laut einer Auswertung der BAfF (Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer) sind etwa 30 Prozent der „Geflüchteten“ in Deutschland psychisch krank. Frank Neuner, Professor für klinische Psychologie an der Universität Bielefeld, hat für mehrere Studien stichprobenartig Geflüchtete in Erstaufnahme-Einrichtungen befragt. Er diagnostizierte bei etwa 40 Prozent eine psychische Störung.

Insbesondere PTBS sei weit verbreitet, aber auch Depressionen und Angststörungen. Selbst wenn man die Möglichkeit, dass man in Deutschland aus politischen Gründen das Problem der Migrantenkriminalität verschleiert, indem man die Täter zu psychisch Kranken erklärt, beiseite lässt, ist klar, dass die hohe Prävalenz für psychische Erkrankungen unter ihnen sich auch in der Kriminalstatistik niederschlägt.

Einige Fälle erregten in den vergangenen Jahren besonderes mediales und gesellschaftliches Aufsehen.

Die Überlastung des Maßregelvollzugs ist inzwischen ein bundesweites Problem. Die Gründe sind vielseitig, unter anderem ist eine Zunahme von gerichtlichen Anordnungen für die Unterbringung im Maßregelvollzug zu beobachten.

NIUS fragte in den Sozialministerien aller deutschen Bundesländer nach, wollte wissen: Wie ist die Quote deutscher und nichtdeutscher schuldunfähiger Straftäter im Maßregelvollzug? Wie hat sich das Verhältnis im Laufe der Zeit, etwa seit den 80er-Jahren, insbesondere aber seit 2015 verändert? Gibt es signifikante Veränderungen? Wie machen sie sich in Zahlen bemerkbar?

Die Hälfte der angefragten Ministerien behauptete, es würden keine entsprechenden Daten erhoben, die Staatsangehörigkeit der Patienten im Maßregelvollzug nicht regelhaft erfasst. Andere antworteten unzureichend, doch ergibt sich in Kombination mit weiteren Recherchen ein bedenkliches Gesamtbild.

Bremen meldete die dramatischsten Zahlen. Die Belegung am 31.12.2024 zeigt ein deutliches Missverhältnis zwischen deutschen und nichtdeutschen Patienten: Von 163 Patienten hatten nur 54 die deutsche Staatsbürgerschaft, davon wiederum 22 mit Migrationshintergrund.

30 bis 40 Prozent der „Flüchtlinge“ sollen psychisch krank sein.

Die Ministeriumsauskunft des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales meldet Ende vergangenen Jahres 849 deutsche (teilweise Doppelstaatler) und 339 nichtdeutsche Patienten, ein Verhältnis von 71:29 Prozent (2015 betrug es noch 83:17 Prozent. In absoluten Zahlen: Während die Zahl der Deutschen von 2142 auf unter 2000 sank, stieg die der Nichtdeutschen von 432 auf 764, also um mehr als ein Drittel. Die Zahl der im Maßregelvollzug untergebrachten Straftäter stieg in Bayern zwischen 2015 und 2023 um ein Fünftel auf 3075 Fälle an. Fachleute sehen die immens gestiegene Zahl an „Flüchtlingen“ als Hauptursache an.

In einer 2024 durch das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales finanzierten Studie, an der 11 von 14 bayerischen Maßregelvollzügen teilnahmen, wurde gezeigt, dass 37 Prozent der Patienten einen Migrationshintergrund aufwiesen. Das Geschlechterverhältnis war sehr unausgeglichen (14 Frauen und 221 Männer, 6 Prozent zu 94 Prozent). Was auch dabei herauskam: dass 44 verschiedene Sprachen gesprochen wurden und Deutsch mehrheitlich auf eher niedrigeren Niveaus beherrscht wurde.

Schon 2022 war nach einer Schriftlichen Anfrage der AfD im bayerischen Landtag bekanntgeworden, dass immer öfter ausländische Straftäter für „schuldunfähig“ infolge einer „psychischen Erkrankung“ in eine geschlossene forensische Psychiatrie eingewiesen werden, anstatt ins Gefängnis. Die Fraktion wertete die Antwort aus und äußerte den Verdacht, dass auf diese Weise „das wahre Ausmaß islamistischen Terrors und der Ausländerkriminalität in Bayern heruntergespielt werden soll, um die Migrationspolitik der Altparteien schönzufärben“.

Auch in Hessen, wo die Durchschnittsbelegung im Maßregelvollzug heute um ein Drittel höher ist als 2015, entfällt auf die Gruppe der im Maßregelvollzug untergebrachten Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein Anteil von 35–37 Prozent. In Nordrhein-Westfalen werden Daten zur Staatsangehörigkeit der im Maßregelvollzug untergebrachten Personen nicht regelmäßig erhoben, doch kam eine einmalige Abfrage bei den Trägern vom April 2024 zu folgendem Ergebnis: 72 Prozent der untergebrachten Personen waren deutsche Staatsbürger (mit und ohne Migrationshintergrund). Weitere 6 Prozent waren EU-Bürger. 22 Prozent der untergebrachten Personen verfügten weder über eine deutsche Staatsbürgerschaft noch über die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaats.

In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Plätze für in der forensischen Psychiatrie untergebrachte Personen in NRW um circa 20 Prozent gestiegen, von etwa 3000 auf 3600. Auch in Baden-Württemberg sind Personen mit Migrationshintergrund im Maßregelvollzug überrepräsentiert (35 Prozent).

Maßregelvollzug Berlin, ehemalige Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik

Bundesweit steht der Maßregelvollzug vor demselben Problem: Wie das Deutsche Ärzteblatt 2023 meldete, berichteten laut einer Umfrage des DGPPN-Referats Forensische Psychiatrie 68 Prozent der psychiatrischen Krankenhäuser des Maßregelvollzugs in Deutschland von einer Überbelegung, ein Drittel von einer deutlichen Überbelegung. Im April 2024 ergab eine Inspektion des Krankenhauses für den Maßregelvollzug (KMV) in Berlin 613 untergebrachte Personen bei einer Kapazität von 549 Plätzen. Problematisch sei außerdem die Personalsituation. Zum Besuchszeitpunkt sei etwa ein Viertel der Stellen unbe­setzt gewesen, darunter über 100 Stellen im Bereich Pflege. Deswegen würden Therapieangebote und Arztvisiten ausfallen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in den letzten zehn Jahren eine deutlich gestiegene Zahl von Einweisungen in den Maßregelvollzug, die mit dem Zustrom illegaler Migranten korreliert, den Maßregelvollzug in Deutschland an seine Grenzen gebracht hat. Die Therapien dauern länger und gestalten sich aufgrund der hohen Zahl nicht Deutsch sprechender Patienten erheblich schwieriger, was dem Grundgedanken (Prävention, Therapie statt Strafe) zuwiderläuft.

Je mehr kriminelle Migranten deutsche Gefängnisse bevölkern und je mehr psychisch kranke Straftäter den Maßregelvollzug fluten, desto größer das Problem. Ein weiterer Grund, die anhaltende Migration insbesondere aus islamischen Ländern für politisch unverantwortlich zu halten.

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