Frei erfundene Statistik über Trusted Flagger: Mit Desinformation machen Bundeskriminalamt und „Zeit“ Propaganda für die neue Zensur

vor 6 Monaten

Blog Image
Bildquelle: NiUS

Deutschland geht besonders entschieden gegen Äußerungen im Netz vor – nun setzen Journalisten und Behörden sogar auf Desinformation, um die sogenannten Trusted Flagger zu verteidigen. Dies zeigen Recherchen von NIUS.

Seit Tagen wird über die Rolle der Trusted Flagger debattiert, die im Rahmen des Digital Services Act (DSA) der EU Meldungen von Hassrede im Netz entgegennehmen sollen. Anfang Oktober hatte die zuständige Bundesnetzagentur unter der Leitung des Grünen Klaus Müller den ersten Trusted Flagger zugelassen: die Meldestelle „REspect“.

NIUS hatte jedoch recherchiert, dass der Leiter der Behörde, Ahmed Gaafar, mit einem Hamas-Sympathisanten posiert und an einer für Islamismus bekannten Universität studiert hatte. Zudem gibt es zahlreiche Hinweise darauf, dass das System der Trusted Flagger zu einem sogenannten Overblocking führen könnte, zur Löschung von Inhalten also, die keineswegs illegal sind. Auch deckte NIUS auf, dass die Grünen maßgeblich an der Gründung der Einrichtungen beteiligt waren, die nun über die freie Rede im Netz wachen sollen. Zahlreiche liberale Rechtswissenschaftler, Journalisten und Politiker bekundeten daraufhin ihre Sorge um die Meinungsfreiheit.

Grund genug für linke Aktivisten also, ihr neues Zensur-System mit Klauen und Zähnen zu verteidigen – und auch mit Desinformation. So behauptete die Wochenzeitung Zeit am Sonntag, dass die Vorwürfe gegen „REspect“ haltlos seien, und zog zur Begründung vermeintliche Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) heran: „Umfassende Rechenschaftsberichte veröffentlicht REspect bisher nicht. Einen belastbaren Hinweis liefert allerdings eine Statistik des Bundeskriminalamtes. Ihr zufolge zeigen REspect und vergleichbare Organisationen pro Jahr einige Tausend Äußerungen beim BKA an, und davon sind laut BKA 80 Prozent eindeutig strafbar.“

Der Artikel der Zeit. Das „Chaos“ zu „fördern“, ist kein Straftatbestand in Deutschland – noch nicht.

Das BKA ist eine Ermittlungsbehörde, kein Gericht, und kann darum nicht darüber urteilen, ob ein Inhalt „eindeutig strafbar“ ist oder nicht. Eine Anklage bzw. eine Ermittlung reichen in einem Rechtsstaat nicht aus, um eine Person für schuldig zu erklären. Es gilt vielmehr die Unschuldsvermutung, bis ein Gericht entscheidet. Das BKA müsste seine Einschätzung, dass 80 Prozent der gemeldeten Äußerungen „eindeutig strafbar“ seien, also nicht auf ein eigenes Urteil, sondern auf Zahlen von Gerichten stützen.

Doch wie NIUS vom BKA erfuhr, liegen den Ermittlungsbehörden keine Zahlen zur Verurteilungsquote der über „REspect“ gemeldeten Fälle vor.

Das BKA schrieb NIUS am 8. Oktober: „Nach Übermittlung eines Sachverhalts an die örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde in den Bundesländern erhält das Bundeskriminalamt keine Informationen über den Fortgang der Ermittlungen und somit auch keine Erkenntnisse zu etwaigen Gerichtsverfahren und deren Ausgang.“ Darüber hatte NIUS bereits vor einer Woche berichtet. Die Zeit konnte also wissen, dass keine Verurteilungsquote bekannt ist.

Holger Münch leitet das Bundeskriminalamt.

Auch auf erneute Anfrage bestätigt das BKA nun: „Vor dem Hintergrund Ihrer jüngsten Fragestellung möchten wir zudem erläutern, dass es sich bei der Prüfung der strafrechtlichen Relevanz durch die ZMI BKA (die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des BKA; Anm. d. Red.) um eine rechtliche Erstbewertung handelt. Die endgültige Entscheidung über das Vorliegen einer Straftat und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens obliegt hingegen der jeweils örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörde. Wir betonen nochmals, dass hierzu keine Erkenntnisse beim BKA vorliegen.“

Das BKA sagt also eindeutig: Wir wissen nicht, wie viele der gemeldeten Äußerungen strafbar sind. Wie aber kommt die Zeit dann auf die Quote von 80 Prozent eindeutig strafbarer Fälle?

Das BKA erklärt hierzu gegenüber NIUS: „Im Zeitraum vom 01.06.2021 bis zum 30.09.2024 wurden von der ZMI knapp 30.500 Meldungen abschließend bearbeitet. Von diesen wurden etwa 84 Prozent als strafrechtlich relevant eingestuft.“ Dieselbe Zahl nennt das BKA auch auf seinem Internet-Auftritt: „84 % strafrechtlich relevante Meldungen“, heißt es dort.

So bewirbt das BKA seine Erfolge.

Womöglich hat die Zeit diese Zahl einfach gerundet? Von 84 auf 80 Prozent auf den Zehner runden, das wäre erstaunliches Vorgehen bei Prozentzahlen. Andererseits ist einer Zeitung viel zuzutrauen, die aus der Angabe „strafrechtlich relevant“ einer Ermittlungsbehörde das Urteil „eindeutig strafbar“ ableitet und damit die Abläufe eines Rechtsstaats aushebelt.

Dem BKA dürfte dieser Spin allerdings willkommen sein, verfolgt es doch mit der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet einen harten Kurs gegen unwillkommene Äußerungen.

Auf seiner Website schreibt das BKA, dass es mit der Zentralen Meldestelle auch „einer zunehmenden Verrohung der Kommunikation in sozialen Netzwerken entgegenwirken“ will. Über den Kooperationspartner „REspect“ heißt es dort: „Menschenverachtung und Hass als persönliche Äußerung oder politische Strategie dürfen auch virtuell nicht akzeptiert werden. ‚REspect‘ will dafür sorgen, dass solche Vergehen nicht unwidersprochen hingenommen werden.“ Tatsächlich aber ist Hass eine zulässige persönliche Äußerung, Hassrede ist kein eigener Straftatbestand. Auch gesellschaftliche „Verrohung“ ist nichts, was eine Strafverfolgungsbehörde angeht.

Die Zahlen eines bloßen Verdachtsfalls als Beleg für eine Straftat zu werten, wie es die Zeit macht, kommt dem BKA also ebenso gelegen wie seinen zahlreichen Partnern, etwa der Jugendstiftung Baden-Württemberg, dem Träger von „REspect“. Dieser wirbt ebenfalls mit den eingeleiteten Verfahren und den eingegangenen Meldungen, als wäre ein Verdacht bereits ein Grund zur Freude.

Tatsächlich ist es wohl eher ein Beleg für eine Verdachtskultur, an der Regierung, Justiz und linksliberale Medien gemeinsam und mit aller Kraft arbeiten.

Lesen Sie auch: 11 weitere Organisationen wollen auch Trusted Flagger werden – Doch die Regierung kennt nicht einmal die Verurteilungsquote von „REspect“

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel