Linke Aktivisten erstreiten brisantes Gerichtsurteil: Wird X noch vor der Bundestagswahl in Deutschland gesperrt?

vor 2 Monaten

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Eskaliert der Kampf um die Meinungsfreiheit noch diese Woche? In Deutschland könnte nach der erfolgreichen Klage von drei aktivistischen Organisationen eine Sperrung der Plattform „X“ noch vor der Bundestagswahl drohen. Die Klage beruht auf der EU-Gesetzgebung „Digital Services Act“.

Hintergrund: In einem Eilverfahren hat das Landgericht Berlin X am 7. Februar dazu verpflichtet, den klagenden Vereinen „Democracy Reporting International“ (DRI) und die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) ab sofort und bis kurz nach der Bundestagswahl einen unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten von X zu gewähren.

In einer Pressemitteilung der GFF heißt es: „Ziel ist zu erforschen, ob es auf der Plattform zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahl kommt. Die Klage stützt sich auf den Digital Services Act (DSA), der Plattformen dazu verpflichtet, Forschenden Zugang zu relevanten Daten zu gewähren. Das Landgericht hat die Entscheidung damit begründet, dass ein weiteres Abwarten das Forschungsprojekt vereiteln würde, da die Zeit unmittelbar vor der Bundestagswahl dafür entscheidend sei.“

Der Lobbyverein Gesellschaft für Freiheitsrechte erstritt das Urteil des Landgerichts Berlin. Quelle: freiheitsrechte.org

Die Plattform X, die dem Unternehmer Elon Musk gehört, wehrt sich gegen die Entscheidung und erhebt schwere Vorwürfe der Befangenheit gegen den Richter in Berlin. In einer Pressemitteilung heißt es: „X wehrt sich gegen eine Entscheidung eines Richters am Landgericht Berlin, die unser Grundrecht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren in ungeheuerlicher Weise untergräbt und die Rechte auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht.“ Zwei Organisationen, Democracy Reporting International und Gesellschaft für Freiheitsrechte, hätten gegen X ein Verfahren eingeleitet, „um uneingeschränkten Zugang zu Echtzeitdaten aller Nutzerbeiträge auf der Plattform für ein angebliches Forschungsprojekt im Vorfeld der deutschen Wahlen zu erhalten“.

X sei nicht die Möglichkeit gegeben worden, auf die Klage zu antworten oder sich zu äußern. „Ungeachtet der Tatsache, dass dem Antrag entscheidende Informationen fehlten, hat ein Gericht X angewiesen, den Organisationen uneingeschränkten Zugang zu diesen Daten zu gewähren, was einen eklatanten Verstoß gegen unser verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Anhörung darstellt“, beklagt sich der Kurznachrichtendienst.

„Dies allein ist Grund genug, die Entscheidung aufzuheben. Schlimmer noch, es stellt sich heraus, dass der einzige Richter in diesem Fall zuvor für die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die das Forschungsprojekt finanziert, und für die (immer noch bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte beschäftigten) Anwälte, die die Kläger vertreten, gearbeitet hat. Das Versäumnis des Richters, sich selbst zurückzuziehen oder zumindest diese bedeutenden Verbindungen offenzulegen, lässt ernsthafte Zweifel an der Unparteilichkeit der Entscheidung aufkommen.“ X will weiter gegen das Urteil vorgehen.

Eine Eskalation zwischen X und den deutschen Gerichten scheint damit unausweichlich. Besonders brisant: Da es darum geht, das angebliche Forschungsprojekt vor und während der Bundestagswahl durchzuführen, könnte das Gericht zu härtesten Sanktionsmaßnahmen greifen, sollte X sich widersetzen, denn anders wäre der Richterspruch nicht durchsetzbar. Solche Maßnahmen beinhalten unter dem Digital Services Act auch eine komplette und vollständige Sperrung von Diensten wie X. Die Plattform könnte damit noch vor der Bundestagswahl per gerichtlicher Anordnung abgeschaltet werden. Einen ähnlichen Vorgang hatte es bereits vor einigen Monaten in Brasilien gegeben, wo X über einen längeren Zeitraum gesperrt und nicht mehr erreichbar war.

Gründer des klagenden Vereins ist Ulf Buermeyer, der früher selbst am Landgericht Berlin als Richter arbeitete.

Die Klage wurde vom Center for User Rights initiiert, das ein Projekt der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist. Finanziert wird die GFF vor allem durch die Open Society Foundation des US-Milliardärs George Soros. Allein von 2021 bis 2023 flossen aus der Open Society Stiftung rund 1,6 Millionen US-Dollar an den Verein. Auch über die Stiftung Luminate, die dem US-Milliadär Pierre Omidyar gehört, flossen erhebliche Mittel. Luminate ist einer der Hauptfinanziers des Portals Correctiv.

Vorstand des Vereins GFF ist der Jurist Ulf Buermeyer, der früher Richter am selben Landgericht war, das nun über den Fall gegen X entschieden hat. Buermeyer gründete die GFF 2015 mit dem Grünen-Politiker Malte Spitz. In der Gesellschaft für Freiheitsrechte engagieren sich zahlreiche linke Juristen. So sitzen im Vorstand des Vereins Dana-Sophia Valentiner, die gleichzeitig Mitglied des „Deutschen Juristinnenbunds“ ist, sowie Nora Markard, die im Bereich Legal Gender Studies arbeitet.

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