
Die Partei Die PARTEI um Parteichef und Satiriker Martin Sonneborn ist für polarisierende und provozierende Äußerungen bekannt. Jetzt rütteln er und sein Team erneut an den Grenzen des Geschmacks – in ihrem Wahlwerbespot zur Bundestagswahl 2025 wird CDU-Chef und Kanzlerkandidat Friedrich Merz vergewaltigt.
Am Anfang des Clips läuft Merz durch die Innenstadt und wird von Frauen mit Sprüchen belästigt und verfolgt. In der Mitte des Clips fallen die Frauen über ihn her. „Zieh deine Hose aus“ oder „in deinem Arschloch versenken“ ist zu hören. Merz kann sich aus der Situation befreien und rennt nach Hause. Dort wird er dann von seiner Frau vergewaltigt. Während man hört, wie Merz vergewaltigt wird, wird ein Bild von Merz mit seiner Frau gezeigt, wobei seine Frau verpixelt wurde. Eine Frauenstimme sagt dazu: „Trotz allem… Frauen sind gegen die Vergewaltigung von Friedrich Merz in der Ehe. Zurecht. Wählen Sie deshalb Die PARTEI.“
Das ZDF wollte diesen Wahlwerbespot nicht senden und führte dabei die Szene an, in der Merz von seiner eigenen Frau vergewaltigt wird. Um doch gesendet zu werden, zog die Partei vor das Verwaltungsgericht in Mainz. Das Verwaltungsgericht entschied für Sonneborn und seine Partei und wies das ZDF per einstweiliger Anordnung an, den Spot zu zeigen. Er wurde am 15. Februar um 17:35 Uhr ausgestrahlt.
In seinem Urteil bezog sich das Gericht auf die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit in Artikel 5 und auf das in Artikel 21 im Grundgesetz verbriefte Recht der Parteien auf Betätigungsfreiheit. Zwar nennt das Gericht den Spot „grenzwertig und geschmacklos“, aber der Partei kommt zugute, dass aus dem Wahlwerbespot klar hervorgeht, dass er sich gegen Vergewaltigungen richtet. Die allgemeinen Persönlichkeitsrechte von Friedrich Merz und seiner Frau Charlotte wiegen laut dem Gericht geringer als die beiden Artikel des Grundgesetzes.
Mit dem Wahlwerbespot möchte Die PARTEI auf eine Bundestagsabstimmung aus dem Jahr 1997 anspielen, in der Merz gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe gestimmt hat. Dabei ging es Merz damals gar nicht darum, Vergewaltigungen in der Ehe legal haben zu wollen. Stattdessen zeigt sich bei einer genaueren Betrachtung, dass Merz 1996 für die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe stimmte, das Gesetz damals aber wegen einer Widerspruchsklausel, wonach Opfer der Strafverfolgung widersprechen konnten, scheiterte. 1997 wurde dann ein Gesetzentwurf ohne diese Widerspruchsklausel dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt, wogegen Merz dann aufgrund der fehlenden Widerspruchsklausel stimmte.