
Die Parteien, die stets das absolut korrekte Verhalten der Bürger einfordern, haben selbst ein Problem mit der Gesetzestreue: Seit 2017 mussten im Bundestag vertretene Parteien insgesamt 1,8 Millionen Euro an die Bundestagsverwaltung zahlen. Der größte Teil dieser Summe entfällt auf die AfD.
Laut einer aktuellen Übersicht, die der Welt am Sonntag vorliegt, summieren sich die Zahlungsverpflichtungen der AfD auf 1,1 Millionen Euro – also mehr als die Hälfte aller verhängten Sanktionen.
Die Ursachen für diese Strafzahlungen: unzulässige Spenden, fehlerhafte Rechenschaftsberichte und die zweckwidrige Verwendung von Fraktionsgeldern. Besonders schwer wogen verdeckte Unterstützungsleistungen der Schweizer PR-Agentur Goal AG, die Wahlkämpfe der AfD in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen stützte. Hinzu kam eine illegale Großspende aus der Schweiz von fast 400.000 Euro. Über eine Strafe von weiteren 108.000 Euro im Zusammenhang mit der Goal AG muss das Bundesverwaltungsgericht noch entscheiden.
AfD-Schatzmeister Carsten Hütter verteidigte die Partei mit dem Hinweis auf deren „kurze Geschichte“. In den Anfangsjahren habe es an Erfahrung im Umgang mit Spenden gefehlt. Inzwischen gebe es strengere Kontrollen, ein „Sechs-Augen-Prinzip“ und Schulungen für Funktionäre.
Andere Parteien blieben ebenso nicht ungeschoren, wenn auch in deutlich geringerem Umfang. Die CDU zahlte 200.000 Euro, größtenteils wegen einer unzulässigen Spende in Rheinland-Pfalz. Die SPD musste 140.000 Euro zurückerstatten – unter anderem wegen Verstößen ihrer Landtagsfraktionen in Brandenburg und im Saarland sowie wegen fragwürdiger Spenden auf kommunaler Ebene.
Die Grünen wurden zu 134.000 Euro verpflichtet, wobei der größte Fall auf eine alte Fraktionsmaßnahme im Saarland zurückging. Die Linke zahlte knapp 92.000 Euro, die CSU 79.000 Euro. Die FDP kam glimpflich davon: Ihre Strafe belief sich auf lediglich 2300 Euro.
Rechtlich gelten diese Rückforderungen nicht als Strafen im strafrechtlichen Sinn, sondern als „Zahlungsverpflichtungen“. Sie orientieren sich am Zwei- bis Dreifachen der jeweiligen Spendenhöhe und werden direkt von der staatlichen Parteienfinanzierung abgezogen.