„Ganz sicher kein Zufall“: Zwei Plagiatsprüfer äußern sich zu neuen Vorwürfen gegen Brosius-Gersdorf

vor 3 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Der Plagiatsprüfer Stefan Weber hat in einem neuen Gutachten den Vorwurf erhoben, dass Frauke Brosius-Gersdorfs Ehemann für sie als „Ghostwriter“ die Doktorarbeit mindestens teilweise verfasst haben könnte. Die Anwälte der Juraprofessorin weisen dies zurück. Bild hat zwei Plagiatsprüfer nach ihrer Meinung zu den neuen Vorwürfen gefragt.

Rechtswissenschaftler Prof. Roland Schimmel von der Frankfurt University of Applied Sciences sagt gegenüber der Zeitung, dass es „augenfällige Textparallelen“ gebe, was „ganz sicher kein Zufall“ sei. So gebe es in Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit und Gersdorfs Habilitationsschrift „distinkte Formulierungen“, das heißt „sehr eigene Formulierungen, die parallel in beiden Texten“ stünden.

„Es ist natürlich möglich, dass der Ehemann für seine Ehefrau Text geschrieben hat“, sagt er weiter. Andererseits könnte auch ein „gemeinsamer Pool“ an Formulierungen angelegt worden sein, die nach Bedarf verwendet worden wären. Die ähnlichen Formulierungen seien problematisch. „Denn beide Schriften enthalten die Versicherung, dass es sich um eigene Werke handelt. Nur wessen eigenes Werk sie sind, kann man nicht sicher sagen“, so Schimmel.

Auch der Professor Gerhard Dannemann schließt gegenüber Bild aus, dass es sich bei den Textparallelen um Zufälle handelt. Seine Einschätzung: „Entweder haben sich beide bei einer gemeinsam verfassten Vorlage bedient oder eine/r hat von dem/der anderen abgeschrieben.“ Es wäre auch denkbar, dass eine dritte Person die Vorlage verfasst hat, jedoch sehe er keine Anzeichen dafür. Zu Webers neuen Vorwürfen gibt er zu bedenken, dass „doch recht einseitig nur die Möglichkeit“ verfolgt werde, „dass Frau Brosius-Gersdorf abgeschrieben hat“.

In einem neuen Gutachten hatte Stefan Weber den Vorwurf erhoben, dass Hubertus Gersdorf als „Ghostwriter“ zumindest Teile der Doktorarbeit seiner Frau verfasst haben könnte. Dazu verwies Weber auf gleichlautende Fehler in Fußnoten, identische Literaturverzeichnisse und seltene Ausdrücke wie „Gewaltunterworfenheit des Volkes“, die in beiden Texten vorkommen. In einem Fall wird ein Werk Krieles in beiden Schriften mit derselben falschen Seitenzahl zitiert.

Die Anwaltskanzlei, die Frauke Brosius-Gersdorf vertritt, bezeichnet die Vorwürfe als „haltlos“ und „ehrverletzend“. Gegen Stefan Weber sollen rechtliche Schritte eingeleitet werden (Apollo News berichtete). In einem Statement der Anwälte gegenüber Bild heißt es, dass Gersdorf und Brosius-Gersdorf ein Zitierfehler passiert sein soll, der dem Professor bereits in früheren Fachaufsätzen passiert sei, „lässt den Vorwurf des Ghostwriting nicht zu“.

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