
Michael Ballweg ist in fast allem freigesprochen worden. Am Ende eines jahrelangen Prozesses voller Absurditäten bleibt nur eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung – eine geringe Strafe von 30 Tagessätzen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der zentrale Vorwurf des Betrugs aber hielt vor Gericht nicht stand. Verurteilt wurde Ballweg am Ende für Ausgaben im Umfang von einmal elf und einmal acht Euro.
575.000 Euro an Spendengeldern habe der Gründer von „Querdenken 711“ für private Zwecke verwendet, hieß es. Dafür saß er monatelang in Untersuchungshaft, neun Monate, um genau zu sein – wegen einer angeblichen Fluchtgefahr. Bemerkenswert in einem Land, in dem aggressive Gewalttäter allzu gerne nach erkennungsdienstlicher Behandlung auf freien Fuß gesetzt werden. Der Staat kann noch radikale Härte zeigen – wenn er denn will.
Als Ballweg dann im April 2023 freigelassen wurde, setzte er sich übrigens nicht ab; in den über zwei Jahren seit seiner Freilassung ist er nirgendwohin geflüchtet außer in die Öffentlichkeit. Und von all den anderen Vorwürfen bleibt nun auch fast nichts übrig, der Mann ist unschuldig. Aber um Schuld oder Unschuld ging es in diesem Verfahren von Anfang an nicht. Die Verfolgung diente anderen Zwecken.
Die tatsächlichen Vorwürfe schmolzen stetig dahin. Hatte die Staatsanwaltschaft Ballweg ursprünglich noch Spendenbetrug vorgeworfen, wurden daraus innerhalb weniger Monate nur noch versuchter Betrug und Geldwäsche. Aber kein Spender erhob je den Vorwurf, betrogen worden zu sein. Es gab keinen konkreten Geschädigten, einzig die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Vonseiten des Gerichts hieß es bereits, ein Tatnachweis für tausendfachen Betrug sei aller Voraussicht nach nicht zu erbringen. Auch die vorgeworfene Steuerhinterziehung könne man allenfalls für einen kleinen Restbetrag nachweisen, signalisierten die Richter schon im Vorlauf des Prozesses. So kam es nun auch: Ballweg wurde nur in drei Fällen wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt, der Vorwurf des versuchten Betrugs in tausenden Fällen hielt vor Gericht nicht stand.
Kein Wunder. Denn Michael Ballweg wurde nicht wegen etwas verfolgt, was er getan haben soll – sondern hauptsächlich dafür, wer er politisch ist. Von Anfang an war die Verfolgung und der Prozess gegen Ballweg ein politischer, der sich seine strafrechtlichen Begründungen noch zusammensuchte, als das Ziel längst klar war: Dieser Mann muss weg.
Das belegen die Gerichtsakten, die Apollo News vorliegen. Sie zeigen auf, dass der Anstoß für Ermittlungen gegen den Querdenken-Mann von hoher politischer Ebene ausging, von der Staatssekretärsebene im von Grünen kontrollierten Finanzministerium. Die ehemalige Grünen-Abgeordnete und Staatssekretärin Gisela Splett war es, die Ende 2020 anhand von Bürgerbeschwerden über angeblichen Finanzbetrug Ballwegs den Stein ins Rollen brachte.
Diese waren allerdings nicht von Betroffenen selbst, sondern maßgeblich von Zuschauern einer Sendung des ZDF-Formats von Jan Böhmermann, der dort entsprechende Vorwürfe gegen Ballweg erhoben hatte. In dessen Visier war Michael Ballweg natürlich primär wegen seiner Rolle als Coronamaßnahmen-Kritiker geraten. Dass sich auf dieser hohen politischen Ebene mit solchen Beschwerden beschäftigt wird, ist ungewöhnlich. Aus dem Finanzministerium erging daraufhin die Aufforderung an lokale Finanzbehörden, Ermittlungen gegen Ballweg dringlich zu behandeln.
Berichten zufolge briefte das Finanzministerium die anderen Finanzbehörden auch darüber, wie man mit Presseanfragen im Fall Ballweg umzugehen habe. Ein während des Prozesses als Zeuge befragter Finanzbeamter interpretierte den Fall infolge der Intervention des Finanzministeriums als „politisch“. Das ist nicht alles: Auch in der ermittelnden Staatsanwaltschaft waren grüne Politiker mit dem Fall befasst. Christian Schnabel, aktives Parteimitglied und sogar ehemaliger Kommunalkandidat, wurde von der Causa Ballweg erst abgezogen, als Berichte von Nius seine politische Befangenheit offenlegten.
Die Anklage gegen Ballweg wurde im Juni 2022 erhoben. „Querdenker“ war da längst zu einem Begriff für die personifizierte Dummheit und bösartige Niedertracht geworden. Eine Karikatur des Bösen. Dabei war Querdenken vor allem ein Produkt eines schwäbischen Globuli-Milieus, das ursprünglich eher grün war – ein bisschen hippieesk und irrational besorgt über Mobilfunkstrahlung oder Ähnliches.
Darüber mag man lachen oder verächtlich die Nase rümpfen. Dass man diese Leute jedoch zu Staatsfeinden aufgeblasen und genau so verfolgt hat, war schon immer völlig absurd. Aber in Krisenzeiten eine wie auch immer geartete Minderheit als vermeintlich Schuldigen auszumachen, ist menschliche Ur- und Unsitte. Ballweg konnte man in diesem Sinne stellvertretend so richtig hinhängen – immerhin war er ja Chef dieser ganzen unappetitlichen Querdenker-Mischpoke, auf die sich der angstgetriebene Hass eines ganzen Landes einschoss.
Wenn aber Strafverfolgungsbehörden sich dieser Primitivität hingeben und dazu noch mit einer gehörigen Dosis politischem Verfolgungseifer ans Werk gehen, wird es ganz grundsätzlich gefährlich für uns alle. Und genau das ist, was im Fall Ballweg passiert ist.
In einem Rechtsstaat wird die Strafverfolgung aktiv, um Personen zu finden und zu verfolgen, die Gesetze brechen. Für das, was sie tun – und nicht, wer sie sind. Dieses Prinzip wurde hier jedoch in das Gegenteil verkehrt. Es ging zuvorderst um die Person Ballweg. Der sollte verfolgt werden – ein konkreter strafrechtlicher Grund musste nur noch gefunden werden. Das grüne Finanzministerium fand ihn und konstruierte so die Ermittlungen und die Verfolgung. Warum das Oberlandesgericht Stuttgart die Untersuchungshaft von neun Monaten anordnete, trotz einer ganz offensichtlich nicht bestehenden Fluchtgefahr – auch darüber wird nochmals zu reden sein.
Wenn die Mittel der Justiz nur noch Mittel für solche Zwecke sind – wenn es nicht um Durchsetzung von Recht, sondern um die Verfolgung geht – dann wird die Axt an den Rechtsstaat gelegt. Das Landgericht in Stuttgart hat diesem rechtsstaatsfeindlichen Wahn die Rote Karte gezeigt – gut so! Aber der Schaden, den diese politischen Kommissare im Dienste der Grünen angerichtet haben, wird nachwirken. Mindestens bei jenen, die eh schon einen feinen Sensor für die zunehmend totalitär anmutende Übergriffigkeit haben, die dieser Staat seit Corona entwickelt hat.
Die hat man dafür allzu oft als wahnhafte Verschwörungstheoretiker oder gar „Delegitimierer des Staates“ verunglimpft. Nun ist gezielte, ungerechtfertigte politische Verfolgung keine Verschwörungstheorie mehr – im Fall Ballweg ist sie real und dokumentiert. Er ist damit auch ein Symbol für das Unrecht in der Coronazeit, in der ein übergriffiger Staat meinte, im Ausnahmezustand alles tun zu können. Und sich dabei über Grenzen des Rechtsstaats systematisch hinwegsetzte.