Geheimjustiz: Journalisten, Juristen, Politiker fordern Veröffentlichung von Gutachten über die AfD

vor 5 Tagen

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Niemand außerhalb der Regierungskreise weiß, was in dem Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz drinsteht, demzufolge die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingeordnet wird. Laut BfV ist das Dokument nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt, eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Nun regt sich breiter Widerstand.

„Dass das Gutachten zur AfD im Geheimen bleibt, die Einschätzung selbst aber herausposaunt wird, ist in einem echten Rechtsstaat ein no go“, kommentiert Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner von der Uni Augsburg.

Josef Franz Lindner von der Uni Augsburg

Er fordert: „Die erste Amtshandlung eines neuen Innenministers muss darin bestehen, das Bundesamt für Verfassungsschutz anzuweisen, das Gutachten zur AfD zu veröffentlichen (ggf. unter Anonymisierung gefährdeter oder sonst schutzwürdiger persönlicher Quellen). Hr. Dobrint hat damit gleich zu Beginn seiner Amtszeit die große Chance, sein Rechtsstaatsverständnis unter Beweis zu stellen. In einem Rechtsstaat gehören Beweise auf den Tisch, nicht in die Schubladen des Geheimdienstes. Jeder Bürger muss sich ein Bild davon machen können, wie das BfV seine politisch und rechtlich weit reichende Einschätzung konkret begründet und mit Tatsachen belegt. Das sollte sich eigentlich von selbst verstehen.“

Die erste Amtshandlung eines neuen Innenministers muss darin bestehen, das Bundesamt für Verfassungsschutz anzuweisen, das Gutachten zur AfD zu veröffentlichen (ggf. unter Anonymisierung gefährdeter oder sonst schutzwürdiger persönlicher Quellen). Hr. Dobrint hat damit gleich zu…

Sogar beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk regte sich (wenn auch nur leise) Kritik. Journalist Gabor Halasz schrieb: „Es wäre gut, wenn der Verfassungsschutz sein Gutachten zur #AfD veröffentlicht. Natürlich unter Berücksichtigung des Quellenschutzes.“

Stern-Journalist Martin Debes kommentiert: „Faeser hatte das seit Monaten intern vorliegende Gutachten aus guten Gründen nicht im Bundestagswahlkampf oder während der Koalitionsverhandlungen veröffentlicht. Dass sie diese Zurückhaltung in den letzten Tagen ihres Amtes aufgab, lädt förmlich zu unguten Spekulationen ein.“

Politiker Thomas Haldenwang (CDU), ehemaliger Präsident des Bundesamt für Verfassungsschutz

Doch nicht nur der Zeitpunkt ist laut Debes bedenklich. „Das Gutachten wurde erstellt unter Ex-Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldewang, der im November spontan entschied, für die CDU in den Bundestag gehen zu wollen. Die Kandidatur hob die Trennlinie zwischen Parteipolitik und Verfassungsschutz de facto auf. Dass Haldewang sein Amt ruhen ließ, ändert nichts daran, dass das Gutachten belastet ist.“ Die Tatsache, dass das Gutachten nicht veröffentlicht werde, mache den ganzen Vorgang „noch undurchsichtiger“, so Debes.

Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sagte im Gespräch mit Apollo News: „Dass man die Begründung für dieses Verdikt geheim hält, geht in einem Rechtsstaat nicht. Man kann in einem Rechtsstaat nicht weitreichende Urteile treffen und die Begründung geheim halten.“

„Das geht im Rechtsstaat nicht!“ Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler @NeBoehme ordnet das dubiose Vorgehen von Innenministerium und Verfassungsschutz rund um die AfD-Einstufung ein.pic.twitter.com/hoN52cBOzk

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