
Nachdem im März bekannt wurde, dass der Bundesnachrichtendienst bereits 2020 von einem Laborursprung von Covid-19 ausging, verweigert der Auslandsgeheimdienst weitere Auskünfte. Die Welt am Sonntag hatte dahingehend ihren presserechtlichen Anspruch geltend machen wollen – das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte das jedoch Mitte April ab, es bestünde ein „schutzwürdiges Interesse an der Versagung der Auskünfte“. Brisante Fragen bleiben somit zunächst ungeklärt.
So wollte die Zeitung beispielsweise in Erfahrung bringen, wann genau der Bundesnachrichtendienst das Kanzleramt, damals noch unter Angela Merkel, über die Vermutung unterrichtete, dass das Virus zu 80 bis 95 Prozent aus einem Labor entsprungen war. In den Enthüllungen der Süddeutschen Zeitung und der Zeit war zunächst von einem Austausch der beiden Behörden im ersten Pandemiejahr die Rede. Wann genau Merkel 2020 informiert wurde, ob dies noch vor der Verhängung des ersten Lockdowns geschah oder erst später, ist unklar (mehr dazu hier).
Weiterhin fraglich ist auch die Rolle des Virologen Christian Drosten. Damals einer der prominentesten Vertreter von harten Maßnahmen und später auch von Impfungen gegen das Virus, wurde er spätestens Ende 2024 von dem Bundesnachrichtendienst über dessen Labortheorie aufgeklärt und gehörte einem Kreis von Wissenschaftlern an, mit denen der Auslandsgeheimdienst den Virusursprung evaluieren sollte. In der Folge legte Drosten seine zuvor noch geäußerte Skepsis gegenüber der Labortheorie ab, die er in den ersten beiden Jahren der Pandemie gänzlich abgelehnt hatte.
Während die Fragen, warum ausgerechnet Drosten für die Rolle der Evaluierung ausgewählt und ob er davor einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden war, aus Gründen des Persönlichkeitsrechts nicht beantwortet werden müssen, könnten sämtliche Fragen zum Austausch mit der Regierung die „Funktionsfähigkeit“ des Bundesnachrichtendienstes und „die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen“, schlussfolgerte das Bundesverwaltungsgericht.
So bleiben auch die Fragen, ob es stimmt, dass der Auslandsgeheimdienst seine Erkenntnisse als „geheim“ eingestuft hatte und ob die Behörde dem Kanzleramt von einer Unterrichtung des Bundestags abriet, unbeantwortet. Die Welt am Sonntag hatte sich zunächst mit einer Presseanfrage an den Bundesnachrichtendienst gewendet, der eine Beantwortung ablehnte. Das Bundesverwaltungsgericht gab der Behörde jetzt in einem von der Zeitung eingereichten Verfahren recht.
Denn bislang habe sich die Bundesregierung noch nicht zu der Enthüllung geäußert, müsste das aber tun, sollte der Bundesnachrichtendienst den geäußerten Anfragen nachkommen. Dadurch würden erstmals offizielle Antworten veröffentlicht, was wiederum dazu führen würde, dass die Bundesregierung die Berichte über die Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes dementieren oder bestätigen müsste, meinte das Gericht. Das könnte nicht nur die Arbeit des Auslandsgeheimdienstes einschränken, sondern auch „in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik China haben“.
Den Berichten über die Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes zufolge geht die Behörde von einem Laborunfall beim chinesischen Wuhan Institute of Virology aus. Hier hatten Forscher, unterstützt mit missbräuchlich eingesetzten Fördergeldern der US-Regierung für die EcoHealth Alliance, auch Gain-of-Function-Forschung betrieben und damit offenbar auch Coronaviren verändert. Zudem sollen die Forschungen in Laboren mit einem zu geringen Sicherheitslevel durchgeführt worden sein. Die US-Regierung beendete die Unterstützung der EcoHealth Alliance im April 2020, mittlerweile geht das Weiße Haus offiziell von einem Laborursprung des Virus aus.