
Mangels staatlicher Unterstützung droht Pflegeheim-Bewohnern die Ausweisung aus ihrer Unterkunft. Die Rentenzahlungen und das Geld aus der Pflegeversicherung reichen oftmals nicht aus, um den Heimplatz zu bezahlen. Deswegen stellen Betroffene Unterstützungsanträge bei den Sozialämtern, in der Hoffnung, „Hilfe zur Pflege“ bewilligt zu bekommen.
Doch das zieht sich oft monatelang hin, berichtet die ARD-Sendung Report Mainz. 113 Sozialämter wurden für die Recherche angefragt, 27 Prozent gaben an, für die Bearbeitung der Anträge sechs bis zwölf Monate zu benötigen. Fünf Prozent der Behörden erklärten sogar, die Bearbeitungsdauer würde mehr als ein Jahr betragen.
„Hilfe zur Pflege“ ist eine sehr spezifische Sozialleistung, die nur von Personen – übrigens nicht nur Senioren – beantragt werden kann, die pflegebedürftig sind und die Pflegekosten nachweislich nicht aus eigener Kraft bezahlen können. Die soziale Pflegeversicherung deckt in der Regel nur einen Teil der Pflegekosten ab. Den Rest müssen die betroffenen Personen selbst übernehmen, oftmals reichen die Rentenzahlungen, aber auch Zuschüsse von Familienmitgliedern nicht aus, um die monatlichen Kosten zu decken.
Weil auch die Pflegeheime unter massivem Druck stehen, droht den betroffenen Rentnern dann oft der Rauswurf, können sie die Rechnungen nicht mehr begleichen, weil sie monatelang auf die Antragsbearbeitung durch die Sozialämter warten müssen. Die Ämter rechtfertigen das beispielsweise mit fehlendem Personal oder einem noch nicht digitalisierten Verfahren, wie es in manchen Behörden noch der Fall ist.
Während die Behörden wegen der in Teilen nicht mehr zeitgemäßen Methoden oft Monate für die Bearbeitung der Anträge brauchen, ist die Zahl der genehmigten Sozialhilfen zuletzt angestiegen: 2023 gab es deutschlandweit dem Statistischen Bundesamt zufolge 407.000 Leistungsbezieher in der Kategorie „Hilfe zur Pflege“ – 8,1 Prozent mehr als 2022.
Laut dem Bundesgesundheitsministerium war damit Ende 2023 ungefähr ein Drittel aller Heimbewohner auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich auch deshalb das Versprechen „einer großen Pflegereform“, die von einer Kommission erarbeitet werden soll. Konkrete Maßnahmen sind in dem Text deshalb Mangelware.
Unter anderem wird aber die „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“ vorgesehen. Das könnte zwar dazu führen, dass die Zahl der Anträge auf „Hilfe zur Pflege“ sinkt, damit könnten aber staatliche Zuschüsse steigen. Laut dem Statistischen Bundesamt gab es Ende 2023 etwa 5,7 Millionen pflegebedürftige Personen, die allerdings überwiegend zu Hause versorgt werden. Zwei Jahre zuvor waren es noch fünf Millionen Pflegebedürftige – seitdem ist die Zahl um 15 Prozent angestiegen.