
Wer auf Haltung setzt, meint das mittels aufgeblähter Sprachverrenkungen zum Ausdruck bringen zu müssen. Vorne dabei: Die „Kämpfer/*_I:nnen“ (m/w/d?) respektive „Kämpfenden“ für eine angeblich „geschlechtergerechte“ Sprache. Sie fühlen sich als Avantgarde und als Herolde einer neuen, einer „gerechten“ Zeit. Und sie finden sich mittlerweile zuhauf in der Politik, in den „Wissenschaften“, auch in den so genannten Sprachwissenschaften, in „woken“ Zeitungen, in PR/Marketing, in ARD/ZDF und DLF, in nicht wenigen Gerichten, in den Kirchen usw..
Aber das Volk folgt diesen Spinnereien nicht. Zwischen 70 und 80 Prozent des Volkes lehnen die „Gendersprache“ in all ihren durchgeknallten Varianten ab. Das Sprachvolk hält mit großer Mehrheit eben nichts von Schreib- und Sprechweisen wie „BürgerInnen“, Schüler*innen, Arbeitnehmer_innen, Käufer:innen, Wähler/innen, Studierenden, Fußgehendenbrücke, Backendenhandwerk“. TE berichtet seit Jahren über diesen Sprachk(r)ampf.
Nun wollte eine städtische GmbH im Handelsregister den Begriff „Geschäftsführer“ durch „Geschäftsführung“ ersetzen lassen. Das Handelsregister lehnte ab, der Fall kam vor das OLG Düsseldorf, wo die GmbH ebenfalls unterlag. Die Bezeichnung „Geschäftsführung“ entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben und sei irreführend, denn sie suggeriere, dass auch eine Gruppe ermächtigt sei, die entsprechenden Aufgaben durchzuführen, keine Einzelperson. Entsprechende Eintragungen müssten zweifelsfrei Aufschluss über die Hintergründe einer Firma geben, so das OLG. Auch eine Doppelnennung sei unnötig, heißt es im Beschluss des OLG: „Bereits der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 Abs. 2 GG und das grundgesetzlich verankerte Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 GG stellen sicher, dass das Wort „Geschäftsführer“ vom Registergericht nicht geschlechtsbezogen verstanden und angewendet werden darf.“ (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2025, Az. 3 Wx 85/25)
Kurz zuvor hatte das OLG Naumburg (Sachsen-Anhalt) das Urteil eines Amtsgerichts gekippt, weil die Vorinstanz aus einem „Betroffenen“ eine „betroffene Person“ und aus einem „Messbeamten“ eine „messverantwortliche Person“ gemacht hatte. Mit Urteil vom 19. Februar 2025 hatte das Amtsgericht Dessau-Roßlau gegen den „Betroffenen“ wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 480,00 € verhängt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. (OLG Naumburg, Beschluss vom 12.06.2025, Az. 1 ORbs 133/25)
Auch in Österreich steht das Gendern unter gerichtlichem Beschuss. Die Volksanwaltschaft, ein parlamentarischer Ombudsrat zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, hat kürzlich eine private Hochschule kritisiert, die einer Studentin eine schlechtere Note gab, weil sie das generische Maskulinum in einer schriftlichen Arbeit nutzte. Das Wissenschaftsministerium räumte schließlich ein, dass negative Bewertungen nicht mehr unterstützt werden, wenn sich jemand dem Gendern verweigere, es würden die Empfehlungen des Deutschen Rechtschreibrates gelten.
„Der Wind dreht sich“, sagt Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache (VDS) dazu: „Die Gerichte in Deutschland merken jetzt endlich auch, was der Bürger schon längst wusste: Die deutsche Sprache muss nicht ideologisch umgekrempelt werden, um alle Menschen anzusprechen.“ Krämer weiter; „Endlich merken immer mehr zuständige Stellen, dass Gendern dem hehren Gedanken zur Geschlechtergerechtigkeit nicht gerecht wird, sondern vielmehr die Sprachgemeinschaft unnötig spaltet“, sagt Krämer, „wer geschlechtergerecht kommunizieren will, findet im Grundgesetz und in der deutschen Sprache alle nötigen Mittel dafür bereits vor.“ Gendern sei eine Ideologie, die man sich umschnallt, um sich selbst moralisch zu erhöhen, ohne Rücksicht auf den Schaden, den die Sprache dadurch davonträgt, so Krämer.
Gleichwohl gibt es immer noch und immer wieder selbst angeblich hochkarätige professorale Staats- und Verwaltungsrechtlerinnen, ja gar Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht, die selbst die Gendersprache nutzen (zum Beispiel das generische Femininum) oder die alle Gesetztestexte inkl. Grundgesetz gegendert haben möchten.
Sollen sie sich in ihren ideologischen Sackgassen verirren. Über kurz oder lang gibt sich die Gendersprache selbst der Lächerlichkeit preis, wie die folgenden realen Funde zeigen: „Passagierende, Kinder und Kinderinnen, Samenspender*innen, Krankenschwesterinnen, Eltern und Elterinnen, Feuerwehrmännerinnen, verstorbene Mitarbeitende, Prostatapatienten und Prostatapatientinnen, Osterhasen und Osterhäsinnen, Namensvetterin, Deutsche und Deutschinnen, Nonnin, Fahrrad mit tiefem Einstieg statt Damenfahrrad, Bienen züchtende Person statt Imker, Sensenfrau, Witwer und Witwerinnen, Steuer:innenzahler, Weibliche Priesterinnen.“ Der österreichische Publizist Andreas Unterberger hat diese und andere Verrücktheiten zusammengetragen.