Generalbundesanwalt kann in Magdeburg keinen Terror erkennen

vor 3 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Bei dem Terror-Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt starben 6 Menschen, darunter ein 9-jähriger Junge. 300 Menschen wurden verletzt, viele davon schwer. Der Generalbundesanwalt sieht sich trotzdem nicht zuständig für den Fall. Unfassbar: Er erklärt, in der Tat keinen Terror erkennen zu können!

Für Ermittlungen der Bundesanwaltschaft fehlt dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt nach Worten von Generalbundesanwalt Jens Rommel der „spezifische Staatsschutzhintergrund“. Zwar habe der Beschuldigte viele Kontakte mit staatlichen Stellen gehabt, aber er habe eben auch mit ganz vielen anderen Stellen und Personen im Clinch gelegen, so Rommel im SWR.

Seine zynische Schlussfolgerung: Die Tat, so Rommel, dürfte deshalb eher den Charakter einer „Amokfahrt aus persönlicher Frustration“ haben als den Charakter einer terroristischen Tat gegen die Bundesrepublik oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Es folgen weitere unerträgliche Verdrehungen und Relativierungen: Die Bedrohungen gegen staatliche Einrichtungen habe der Beschuldigte alle nicht umgesetzt, so Rommel. Außerdem richte sich die Tat gegen einen Weihnachtsmarkt, also keine staatliche Stelle. Ganz sicher habe die Tat eine besondere öffentliche Bedeutung. Aber: „Wir brauchen einen spezifischen Staatsschutzhintergrund. Das heißt, wir brauchen einen Angriff auf den Gesamtstaat oder auf unsere Verfassungsgrundsätze“ – was nicht vorliege.

Die Wahrheit ist: Der Weihnachtsmarkt-Terrorist Taleb Al-Abdulmohsen war ein polizeibekannter Araber, der seit Jahren mit Drohungen auf sich aufmerksam machte. Ganze 105-mal wurde der Arzt aus Saudi-Arabien seit 2013 in sechs Bundesländern aktenkundig, es gab 18 Ermittlungsverfahren und drei Gefährderansprachen, zweimal wurde der Mann rechtskräftig verurteilt. Dies geht aus einem 16-seitigen Bericht des Bundeskriminalamts (BKA) hervor, der an den Bundestag übermittelt wurde und den fahrlässigen Umgang der Behörden mit Taleb Al Abdulmohsen dokumentiert.

Unfassbar: Rommel verwies auch darauf, dass die Strafverfolgung grundsätzlich Ländersache sei und er nur ausnahmsweise Ermittlungen übernehmen dürfe. Die Dimension der Tat reiche dafür nicht aus.

Kurz vor Weihnachten war der 50-jährige Terrorist Taleb Al-Abdulmohsen mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Sechs Menschen starben, ein neunjähriger Junge sowie fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren. Zudem gab es Hunderte Verletzte.

Mehr lesen: Das Dokument des Staatsversagens: Brisante BKA-Liste zeigt, dass der Terrorist von Magdeburg 105 Mal aktenkundig wurde

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