
Eine gute Viertelstunde war NIUS am Dienstag Thema in der Unionsfraktion des Kieler Landtags. Wie NIUS aus Kreisen der CDU erfuhr, sprach Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in der ersten Fraktionssitzung nach der Sommerpause darüber, dass die Abgeordneten darauf achten sollten, wem sie im Netz folgen und welche Inhalte sie teilen oder in Umlauf bringen. Ausdrücklich warnte Günther in diesem Zusammenhang vor „antidemokratischen Netzwerken“ wie NIUS.
Nach NIUS-Informationen ging es in der Ansprache des Ministerpräsidenten allerdings nicht nur um die Mediennutzung, sondern auch um den jüngsten Besuch von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, der seit langem eine politische Fehde mit Günther lustvoll austrägt, auf Helgoland, bei dem auch Unionsabgeordnete vor Ort waren. Günther sagte mit Blick auf CSU-Ministerpräsident Söder, dass sich die Mitglieder der CDU-Fraktion „überlegen sollten, welche Veranstaltungen sie besuchen und welchen man besser fernbleibt“.
Teilnehmer berichten, dass es daraufhin zu einem emotionalen Wortwechsel mit dem Abgeordneten Werner Kalinka gekommen sei. „Das habe ich ja noch nie gehört, dass frei gewählte Abgeordnete nicht selbst entscheiden sollen, wo sie hingehen“, wird Kalinka zitiert. Darauf Günther: „Dann hast du’s jetzt gehört, Werner!“
Fraktionssprecher Max Schmachtenberg wollte auf NIUS-Anfrage die Vorgänge in der Fraktionssitzung weder bestätigen noch dementieren: „Die Sitzungen der CDU-Landtagsfraktion tagen vertraulich. Über den Ablauf der Sitzung erteilen wir daher generell keine Auskünfte.“
Die schleswig-holsteinische Landesregierung von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will sich zudem einer Bundesratsinitiative des Landes Berlin anschließen, wonach in Artikel 3 des Grundgesetzes auch Benachteiligungen aufgrund der „sexuellen Identität“ verboten werden sollen. Aktuell lautet Artikel 3, Absatz 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Außerdem soll die Landesverfassung von Schleswig-Holstein in diesem Sinn geändert werden.
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