
Die sogenannte Gefährderansprache der Polizei gegenüber einer Schülerin, die als „Loretta & die Schlümpfe“ bundesweit bekannt wurde, war rechtswidrig! Das entschied das Verwaltungsgericht Greifswald.
Die Schülerin einer Schule in Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) hatte geklagt, nachdem sie im Februar 2024 während des laufenden Unterrichts aus ihrer Klasse geholt worden war. Der Grund war, dass Loretta auf TikTok ein Video mit dem Satz gepostet hatte: „Was haben Deutschland und die Schlümpfe gemeinsam? Sie sind blau.“ Eine Sympathie-Bekundung ganz offenkundig für die AfD.
Ein(e) Denunziant(in) alarmierte den linksgrünen Schulleiter, dass das Mädchen angeblich staatschutzrelevante Inhalte auf ihrem Tik-Tok-Account verbreite. Der wiederum alarmierte die Polizei. Die Beamten hatten auf dem Flur gewartet, begleiteten die Schülerin zum Sekretariat zurück und führten dort ihre absurde „Gefährderansprache“ durch.