Gericht erklärt Anti-AfD-Resolution von 16 Bürgermeistern für rechtswidrig

vor etwa 13 Stunden

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Ein Gericht hat die gemeinsame Resolution von 16 Bürgermeistern im bayerischen Landkreis Roth gegen die AfD für rechtswidrig erklärt. Der AfD-Landtagsabgeordnete Ferdinand Mang teilte das Urteil am Mittwoch auf X mit. Nach seinen Angaben gab das Gericht damit einer Klage des AfD-Kreisverbands statt. Mang schrieb: „Die Resolution der 16 Bürgermeister des Landkreises Roth war rechtswidrig und verletzt die AfD in ihren Rechten.“

Die Bürgermeister hatten ihre Erklärung im März 2024 verabschiedet. Darin heißt es: „Wir 16 Bürgermeister/in setzen parteiübergreifend ein klares Zeichen gegen extremistische Bestrebungen. Wir rufen dazu auf, wachsam zu sein.“ Sie bezogen sich auf die Correctiv-Recherche zu einem Treffen von rechten Politikern, Unternehmern und dem österreichischen Aktivisten Martin Sellner Ende November 2023 in Potsdam.

In der Resolution steht: „Dank der Correctiv-Recherche zu den Inhalten des Geheimtreffens von Rechtsextremen, vermögenden Unternehmern sowie unter anderem von Mitgliedern der AfD […] mussten wir erfahren, dass Martin Sellner, führender Kopf der österreichischen identitären Bewegung, einen Masterplan zur Deportation von Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte, egal ob mit oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit, in einen Musterstaat nach Afrika vorgestellt hat.“

Die Bürgermeister schrieben weiter, Mitglieder der AfD distanzierten sich nicht von dieser Vorstellung und „beweisen damit eine große Übereinstimmung mit nationalsozialistischem Gedankengut“. Außerdem erklärten sie: „Es besteht die begründete Gefahr, dass den Menschen in der AfD der Weg geebnet wird, die ähnlich denken wie die Personen, die unser Land vor 80 Jahren ins Unglück und Verderben gestürzt haben.“

In dem Text heißt es zudem: „Wie 1933 kommen sie als Wolf im Schafspelz daher. Wenn sie das Ruder in der Hand haben, legen sie das Schaffell beiseite und verfolgen alle, die anderer Meinung sind und angeblich nicht in unser Land passen.“ Die Resolution endet mit den Worten: „Wir stehen für ein gutes Miteinander! Nie wieder ist jetzt und immer!“

Die AfD hatte gegen die Erklärung geklagt, da Bürgermeister in ihrer Amtsfunktion politisch neutral auftreten müssen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt eine derartige öffentliche Positionierung gegen das Neutralitätsgebot kommunaler Amtsträger und benachteiligt die Partei in ihrem Recht auf Chancengleichheit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die AfD wertet das Urteil als Erfolg. Ferdinand Mang schrieb: „Ein großer Sieg für einen kleinen Kreisverband, der sich nicht scheute, seine Rechte gegenüber allen Gemeinden des gesamten Landkreises durchzusetzen.“ Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.

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Die Correctiv-Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ behauptete, beim Potsdam-Treffen rechter Akteure seien millionenfache „Deportationen“ von Migranten, auch mit deutschem Pass, geplant worden. Inzwischen haben mehrere Teilnehmer erklärt, über solche Vertreibungspläne sei dort nicht gesprochen worden; Mitschnitte oder Protokolle existieren laut Teilnehmern nicht. Correctiv-Reporter Jean Peters räumte auf Nachfrage ein, Vertreibung sei „nicht besprochen, aber gemeint“ gewesen, machte jedoch keine Angaben zu Quellen oder Aufzeichnungen. Gerichte haben bereits mehrere Darstellungen von Correctiv korrigieren oder untersagen lassen (Apollo News berichtete). Mehr und mehr wurde so eindeutig, dass sich wesentliche Teile der angeblichen Investigativ-Recherche nachträglich als zu sehr ausgeschmückt erwiesen.

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