
Der Putsch von Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen Artikel 5 des Grundgesetzes (Presse- und Meinungsfreiheit) ist krachend gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das „Compact“-Verbot endgültig aufgehoben. Hier erste Medienstimmen.
Unter der Überschrift „Gerichtlich bestätigt: Nancy Faeser hasst die Meinungs- und Pressefreiheit“ schreibt Max Roland auf „Apollo News“: „Die ehemalige Verfassungsministerin ist in die Schranken des Grundgesetzes verwiesen worden, das sie grob missachtet hat (…) Eine Schande, dass eine Bundesinnenministerin, die einst einen Eid auf das Grundgesetz geschworen hat, von einem der höchsten Gerichte daran erinnert werden muss.“
„Tichys Einblick“ kommentiert das Urteil unter der Überschrift „Strafe einen, erziehe Tausende“: „Es ist eine schallende Ohrfeige für eine Politik, die mit immer autoritäreren Mitteln kritische Stimmen ausschalten will. Ein Lehrstück darüber, wie sich ein Rechtsstaat in einen Gesinnungsstaat verwandelt, der die eigene politische Agenda um jeden Preis durchsetzen will.“
Bemerkenswert: Selbst das sonst so woke Portal „t-online“ sieht Nancy Faeser im Nachhinein „als Ministerin gescheitert“ und führt aus: „Über Erfolg und Misserfolg von Politikern urteilt die Geschichte oft erst, wenn sie nicht mehr im Amt sind. Bei Gerhard Schröder kam das positive Urteil über seine Agenda zu spät. Er hat darüber sein Amt verloren. Bei seiner Nachfolgerin Angela Merkel erweisen sich die Langzeitschäden ihrer Politik erst jetzt so richtig.“
Die in der Regel regierungsfromme „Bild“ schwingt sich plötzlich zum Vorkämpfer für die Pressefreiheit auf: „Sieg für die Meinungsfreiheit, Pleite für Staats-Ideologen!“, bilanziert Chefautor Peter Tiede in einem „Zwischenruf“.
Die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) stellt folgenden Aspekt beim Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts heraus: „In den obersten Gerichten dominiert die progressive Linke noch nicht. In den unteren Instanzen sieht das teilweise anders aus.“