
Das Compact-Verbot war rechtswidrig – was absehbar war, wurde jetzt final durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das Verbot, welches Nancy Faeser vor rund einem Jahr verkündete und vollstrecken ließ, stand der Meinungs- und Pressefreiheit fundamental entgegen.
Das Gericht stellt klar heraus, dass Faeser das Grundgesetz grob missachtet hat: „Mit einem Vereinsverbot gegen ein Presse- und Medienunternehmen“ dürfe der Schutz des Artikels fünf des Grundgesetzes, die Presse- und Meinungsfreiheit, „nicht unterlaufen werden.“ Weiter heißt es: „Eine Vielzahl der als Beleg für den Verbotsgrund angeführten migrationskritischen bzw. migrationsfeindlichen Äußerungen lässt sich danach auch als überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten.“
Eine Schande, dass eine Bundesinnenministerin, die einst einen Eid auf das Grundgesetz geschworen hat, von einem der höchsten Gerichte daran erinnert werden muss.
Inzwischen ist Nancy Faeser Ex-Innenministerin – Gott sei Dank – und im Nebel der politischen Bedeutungslosigkeit abgetaucht. Sonst hätte sie spätestens jetzt zurücktreten müssen. Das Urteil entlarvt sie endgültig als totalitären Geist, dessen politisches Handeln in Gegnerschaft zur Verfassung stand. Ihr Kreuzzug „gegen Rechts“ war immer auch ein Kreuzzug gegen das Recht und den Rechtsstaat. Nirgendwo wurde das so klar wie im Compact-Skandal.
Nancy Faeser wollte einfach Fakten schaffen: an Recht, Gesetz und Gerichten vorbei. Nichts davon scherte sie in ihrem gefährlichen Machtrausch noch – weil im „Kampf gegen Rechts“ ja alles erlaubt ist. Ihr widerrechtlicher Schlag gegen das Magazin sollte Compact vor allem in seinen unternehmerischen Strukturen zerstören – und einer Gerichtsentscheidung damit quasi zuvorkommen. Das ist ihr im Endeffekt nicht gelungen, diese perfide Taktik ist gescheitert.
Die machttrunkene Frau Faeser wurde vom Gericht nun nachträglich auf Entzug gesetzt. Ein wohltuendes Zeichen des Rechtsstaates, ein wichtiges Stoppschild für die stete Zersetzung der Meinungsfreiheit, die von Faeser wie von keinem anderen ausging. Sie hat die Verfassung mit der brachialen Macht des Staates untergraben und Männer in Sturmhauben losgeschickt, um Artikel fünf des Grundgesetzes mit Füßen zu treten.
Seit Franz-Josef Strauß und der Spiegel-Affäre hat sich das kein Politiker mehr getraut. Nur Frau Faeser hatte offenbar genug Verachtung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung übrig, um so einen Schritt nochmal zu gehen. Ein Glück, dass sie gescheitert ist.
Das Gericht hält die elementaren Freiheiten unseres Grundgesetzes hoch, die Nancy Faeser schlicht nicht interessiert haben – ausgerechnet die ehemalige „Verfassungsministerin“ muss vor Gericht in die Schranken der Verfassung gewiesen werden. Mit dem Urteil gegen das Compact-Verbot kann man jetzt mit Fug und Recht sagen: Nancy Faeser hasst die Meinungs- und Pressefreiheit.
„Wir werden auch weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten“, hatte Nancy Faeser zur Verkündung des Compact-Verbots hinausposaunt. Was für eine Ironie – diese Rolle hat jetzt das Gericht übernommen.