
Die drei Somalier, die ursprünglich von der Bundespolizei an der Grenze zurückgewiesen wurden, sind nun in Berlin angekommen. Am Montag hatte die 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts einen Beschluss veröffentlicht, laut dem die Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze in Frankfurt (Oder) rechtswidrig war. Das Gericht verpflichtete die Bundespolizei dazu, den Grenzübertritt der drei Somalier zu gestatten, um hierzulande „ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für das Asylverfahren einzuleiten“, wie es in den Gerichtsakten heißt.
Laut der Bild-Zeitung halten sich die drei Somalier seit Donnerstagabend in Berlin auf. Bislang lebten die drei Somalier in einem Hotel in Slubice, dem polnischen Teil der Stadt Frankfurt (Oder). Untergebracht sind die angeblich 16-jährige Sabirin M.H., Sakeria A.M. und Abrahin A. M. im Ankunftszentrum für Asylsuchende in der Oranienburger Straße in Berlin-Mitte. Zunächst sollen die drei einen Medizincheck durchlaufen. Dann beginnt das Dublin-Verfahren, mit dem das zuständige EU-Land bestimmt werden soll.
Die drei Somalier wollten per Zug nach Deutschland einreisen.
Die Migranten waren über Weißrussland in die EU eingereist. Nach kurzer Zeit in Litauen tauchten sie schließlich in Polen auf. Dann versuchten sie am 2. und 3. Mai eine Brücke nach Deutschland zu überqueren, wurden aber jeweils von der Bundespolizei zurückgewiesen, ohne dass die Somalier einen Asylantrag gestellt hätten. Am 9. Mai reisten sie schließlich bei Zug nach Deutschland ein und wurden erneut von der Bundespolizei festgesetzt und zurückgewiesen. Zeitgleich reichte jedoch eine deutsche Anwältin in Zusammenarbeit mit der NGO „Pro Asyl“ einen Asylantrag für die drei Personen ein.
Die Angelegenheit landete schließlich vor dem Verwaltungsgericht in Berlin. Vorsitzender Richter der 6. Kammer ist Florian von Alemann. Auf einer Internetseite des fachpolitischen Forums Demokratie und Recht der Grünen wird er als „unser Mitglied“ bezeichnet. NIUS-Recherchen hatten gezeigt, dass er eine Vergangenheit in einem linksextremen Bündnis hatte.
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