Gerichtsurteil: 17-Jähriger plante islamistische Anschläge und muss nun in eine therapeutische Wohngruppe

vor etwa 20 Stunden

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Der 18-jährige Emin B. wurde vom Landgericht Itzehoe (Schleswig-Holstein) wegen der Verabredung zum Mord, einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen. Der mutmaßliche Islamist soll einen Terroranschlag geplant haben und hatte laut Staatsanwaltschaft vor, Ungläubige zu töten, wie der NDR berichtet.

Zum Tatzeitpunkt war der aus der Türkei stammende Elmshorner noch minderjährig. Das Gericht ordnete an, dass er für zwei Jahre in eine therapeutisch betreute Wohneinrichtung ziehen muss. Außerdem soll er ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und 20 Termine bei einer Beratungsorganisation wahrnehmen, die auf extremistischen Islamismus spezialisiert ist.

Der damals 17-Jährige war im November verhaftet worden. Die Ermittlungen ergaben laut Hamburger Abendblatt, dass der junge Erwachsene bereits große Mengen an Feuerzeugbenzin und Benzin für einen Brandanschlag gekauft hatte. Auf seinem Handy sollen Anleitungen gefunden worden sein, wie man Brandsätze baut. Ein konkretes Ziel für seinen Anschlag hatte er noch nicht.

Auch soll er geplant haben, mit einem Auto einen Anschlag zu verüben. Vorbild soll die Terrorattacke in Nizza 2016 gewesen sein, als ein Mann mit einem Lastwagen in die Menge raste und 86 Menschen tötete. Emin B.s Anschläge hätten im Dezember oder Januar stattfinden sollen. In Chatnachrichten habe er sich laut Staatsanwaltschaft als Sympathisant der Terrororganisation Islamischer Staat zu erkennen gegeben.

Das Gerichtsverfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. US-Geheimdienste hatten laut Welt Hinweise geliefert, die zu der Verhaftung im November führten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine „erhebliche Radikalisierung“ bei ihm festgestellt. In Elmshorn besuchte der Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund eine Sonderschule. Angesichts dessen war es im Prozess auch um die Frage der Schuldfähigkeit gegangen.

Die angeordneten Maßnahmen wie die Unterbringung in einer therapeutisch betreuten Wohngruppe dienen der Resozialisierung und werden dem Jugendstrafrecht nach als Erziehungsmaßnahme gewertet. Ziel sei ein straffreies Leben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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