
Der langjährige Streit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner früheren Intendantin Patricia Schlesinger hat vor dem Berliner Landgericht zu einem ersten Urteil geführt: Der öffentlich-rechtliche Sender muss Schlesinger ein Ruhegeld in Höhe von rund 18.400 Euro zahlen – allerdings nur für einen Monat, berichtet der Spiegel.
Hintergrund ist die juristische Auseinandersetzung, die nach der fristlosen Entlassung Schlesingers im Jahr 2022 begonnen hatte. Die Ex-Intendantin pochte auf ihre vertraglich zugesicherten Ansprüche, während der RBB erhebliche finanzielle Rückforderungen geltend machte. Der Sender forderte von Schlesinger unter anderem Schadensersatz sowie die Rückzahlung von Millionenbeträgen, die im Zuge ihrer Amtszeit geflossen waren.
Zum Prozess am Landgericht Berlin kommen Benjamin Ehlers (l), Vertreter des RBB-Verwaltungsrats, und Rechtsanwalt René Weißflog.
Das Gericht folgte nun in Teilen der Argumentation Schlesingers und bestätigte, dass ihr ein Ruhegeld zustehe – zumindest für einen begrenzten Zeitraum. Eine endgültige Entscheidung über weitere Monate oder Jahre steht noch aus.
Die Causa Schlesinger hatte im Sommer 2022 für bundesweites Aufsehen gesorgt und eine Grundsatzdebatte über Missstände im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgelöst. Medienberichte deckten damals zahlreiche Unregelmäßigkeiten auf: kostspielige Dienstwagen mit Sonderausstattung, aufwendig renovierte Büroräume, exklusive Abendessen in privatem Rahmen auf Senderkosten, großzügige Zulagen für Führungskräfte sowie ein millionenschweres Bauprojekt, das inzwischen gestoppt wurde.
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