Gerichtsurteil: Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern, die sich nicht von der AfD distanzieren, ist rechtmäßig

vor etwa 1 Monat

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Mehreren AfD-Politikern in Sachsen-Anhalt wurde ihre waffenrechtliche Erlaubnis wegen ihrer Mitgliedschaft in der Partei entzogen. Begründet wurde dieser Schritt von der zuständigen Behörde mit der Einstufung der Partei durch den Landesverfassungsschutz, der die Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft. Dadurch gelten die AfD-Mitglieder als waffenrechtlich unzuverlässig.

Die AfD-Politiker Christian Mertens und Matthias Kleiser sowie der ehemalige AfD-Politiker Frank Pasemann sind gegen den Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis juristisch vorgegangen und verloren vor Gericht. Während Mertens und Kleiser die aktive Mitgliedschaft in der Partei vorgeworfen wird, wird Pasemann vorgeworfen, die Partei in der Vergangenheit unterstützt zu haben.

Eine Ausnahme von der pauschalen waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit hätte das Gericht nur gesehen, wenn sich die Personen „beharrlich von Verhaltensweisen und Aussagen anderer Mitglieder, die das Auftreten der AfD Sachsen-Anhalt prägten“, distanziert hätten, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt. Außerdem stellte das Gericht fest, dass es nicht ausreiche, dass die Kläger jahrelang die waffenrechtliche Erlaubnis besessen haben, „ohne waffenrechtlich auffällig geworden zu sein“.

In Thüringen, wo die AfD vom Verfassungsschutz ebenfalls wie in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft wird, wurde ebenfalls AfD-Mitgliedern pauschal die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Das Verwaltungsgericht Gera urteilte im August 2023, dass einem AfD-Mitglied vorläufig seine Waffen und sein Waffenschein wieder auszuhändigen sind.

Das Gericht widersprach der Auffassung, dass alle AfD-Mitglieder pauschal als unzuverlässig einzustufen sind. Den zuständigen Behörden warf das Gericht vor, die Voraussetzungen für einen Widerruf der Waffenerlaubnis „bislang nicht tragfähig nachgewiesen worden seien“.

Auch die Überprüfung der Verfassungstreue des ersten AfD-Landrats in Deutschland, Robert Sesselmann, die zu dem Ergebnis kam, dass Sesselmann verfassungstreu sei, legte das Gericht positiv für den Kläger aus, da dies „gegen die Annahme spreche, es existiere nur eine einzige politische Grundausrichtung der Partei, die alle anderen dominiere“. Im Februar 2024 wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bestätigt.

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