Geringe Anerkennungsquote: Gerade einmal 633 Impfschäden bundesweit anerkannt

vor etwa 5 Stunden

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In Deutschland haben über 1.000 Menschen eine Klage auf die Anerkennung eines durch die Corona-Impfung verursachten Schadens eingereicht, wie eine Abfrage von GMX in sämtlichen 16 Bundesländern zeigt. Seit dem Start der Impfkampagne um Weihnachten 2020 bis Mitte 2025 gingen bundesweit mehr als 14.000 entsprechende Anträge bei den Versorgungsämtern ein.

Die Behörden lehnten jedoch fast 10.000 dieser Anträge ab. Lediglich in 633 Fällen wurde eine Impfkomplikation anerkannt. Laut den Bundesländern sind bis Anfang Juli 2025 insgesamt 14.214 Anträge auf die Anerkennung eines Impfschadens bei den Versorgungsämtern eingegangen. Dies zeigt auch, dass in den vergangenen anderthalb Jahren kaum mehr Impfschäden anerkannt wurden. Bis Januar 2024 wurden bundesweit 467 Impfkomplikationen anerkannt. Mit 633 bis Anfang Juli sind es nur 166 anerkannte Fälle mehr.

Die Zahl der Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens variiert zwischen den Bundesländern dabei erheblich. Während Bayern mit 3.018 Anträgen absolut an der Spitze liegt, stellt Berlin im Verhältnis zur Einwohnerzahl den Rekord auf: Hier wurden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales pro 100.000 Einwohner über 28 Anträge eingereicht – deutschlandweit der höchste Wert. Im Bundesdurchschnitt lag die Quote bei 18 Anträgen pro 100.000 Menschen. Am unteren Ende rangiert Niedersachsen mit rund 12 Anträgen je 100.000 Einwohner.

Die rechtliche Basis für diese Anträge bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Wer nach einer offiziell empfohlenen Impfung dauerhafte gesundheitliche Schäden davonträgt, kann beim zuständigen Versorgungsamt Entschädigung für die daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteile beantragen. Bei Anerkennung eines Impfschadens erhält die Person Zugang zu staatlichen Versorgungsleistungen, die über die regulären Angebote von Krankenkassen oder der Rentenversicherung hinausgehen. Je nach Grad der Schädigung (GdS) sind etwa Grund- und Ausgleichsrenten, Pflegezulagen sowie Kostenerstattungen für notwendige Therapien, Hilfsmittel oder behindertengerechte Wohnungsumbauten vorgesehen.

Nur ein sehr geringer Teil der Anträge auf Anerkennung von Impfschäden nach einer Corona-Impfung wird jedoch bewilligt. Von den gestellten Anträgen galten Mitte 2025 noch mehr als 3.700 als unbearbeitet, während gut 800 Fälle anderweitig erledigt wurden. In 9.670 entschiedenen Verfahren bestätigten die Behörden lediglich 633 Impfschäden, was einer Quote von nur rund 6,5 Prozent entspricht. Über 9.000 Anträge wurden abgelehnt. Mehr als 1.000 Klagen gegen abgelehnte Impfschadensanträge sind bundesweit noch anhängig, allein in Bayern liegen aktuell 357 Klagen und über 1.100 Widersprüche vor. Auch in weiteren Bundesländern beschäftigen zahlreiche Verfahren die Sozialgerichte. Die Aufarbeitung der Fälle wird sich somit noch über Jahre hinziehen.

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