Geschlechtsumwandlungen bei Minderjährigen: Eigentlich illegal, aber trotzdem immer mehr Operationen

vor 8 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Laut Krankenhausstatistik wurden in Deutschland seit 2005 insgesamt 178 Trans-Genital-Operationen, die eine irreversible Sterilität zur Folge haben, bei minderjährigen Patienten durchgeführt – und das, obwohl sterilisierende Behandlungen von Minderjährigen eigentlich verboten sind. Besonders beunruhigend an dieser Entwicklung: Die Zahlen steigen stark an. Das nun in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) könnte diese Dynamik zusätzlich anheizen.

Paul Steger, Doktorand der Wirtschaftswissenschaften, hat die Daten aller nach dem DRG-Fallpauschalensystem abrechnenden Krankenkassen grafisch aufbereitet. Sie zeigen einen explosiven Anstieg der Geschlechtsumwandlungen in allen Altersgruppen.

Besonders erschreckend: Auch, wenn die Zahl derartiger Operationen, die bei Minderjährigen bislang durchgeführt wurden, mit 178 gering ist, zeigt der Trend in eine klare Richtung.

Steger befürchtet nun: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird die Nachfrage nach solchen Interventionen sicherlich noch weiter zunehmen, auch wenn es keine Regelung für den medizinischen Bereich vorsieht. Die aktuelle Bundesregierung hat jedoch im Koalitionsprogramm vorgesehen, den Zugang zu geschlechtsangleichenden Operationen deutlich zu erleichtern.“

Der Redebeitrag der SPD-Abgeordneten Anke Henning im Bundestag aus April zeigt, wie sehr bereits das Thema „Geschlechtsidentität“ bei den Kleinsten politisiert wird:

Brisant: Wegen des Verbots der Sterilisation von Minderjährigen, die das deutsche Recht vorsieht, dürften derartige medizinische Eingriffe eigentlich gar nicht an Nicht-Erwachsenen durchgeführt werden.

Steger hat deshalb sowohl das Bundesjustizministerium als auch das Gesundheitsministerium angeschrieben. Antwort erhielt er lediglich vom Justizministerium. In dieser heißt es: „Nach § 1631c der Bürgerlichen Gesetzbuchs können die Eltern nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst oder ein Ergänzungspfleger kann nicht in die Sterilisation einwilligen. Erfordert die Transition eines Minderjährigen eine Sterilisation, ist sie danach unzulässig.“

Und: „Bei Eingriffen oder Hormonbehandlungen an Minderjährigen, die nicht dem Sterilisationsverbot unterliegen, gelten die allgemeinen Regeln zu ärztlichen Behandlungen von Minderjährigen. Eine klare Linie aller Fachgesellschaften zu allen Behandlungen gibt es noch nicht.“

Heißt: Das Justizministerium gab in dem Mail-Wechsel Anfang September offen zu, dass Trans-Genital-Operationen von Minderjährigen illegal sind – und trotzdem nicht unterbunden werden.

Auch NIUS stellte Ende Oktober eine Anfrage an das Bundesjustizministerium. Nun hieß es: „Die Regelung des § 1631c BGB verbietet ausnahmslos die zielgerichtete Sterilisation Minderjähriger. Weder können die Eltern hierin einwilligen, noch kann das Kind selbst einwilligen, bevor es das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.“ Eine Sterilisation müsse auf die Beseitigung der Fortpflanzungsfähigkeit abzielen.

Medizinische Behandlungen, die nur als Nebenfolge die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen, seien hier nicht eingeschlossen. „Ansonsten wäre beispielsweise die Anwendung einer lebensnotwendigen Chemotherapie eines Kindes (erst recht bei Tumorentwicklungen an den Geschlechtsorganen) als Sterilisation verboten.“

Einer der größten Verfechter des Selbstbestimmungsgesetzes: Queerbeauftragter Sven Lehmann.

Die Begründung sagt im Klartext: Die Geschlechtsumwandlung ist, ähnlich einer Chemotherapie, derart überlebenswichtig für das weitere Leben des Kindes, dass eine Sterilisation in Kauf genommen wird.

Steger, den das Thema aus wissenschaftlicher Sicht seit längerem beschäftigt, sagt: „Für diese Behauptung gibt es keinerlei Beweise. Dass derartige Interventionen psychische Leiden insbesondere bei Kindern und Jugendlichen lindern könnten, ist keineswegs belegt. Der Cass-Review der renommierten englischen Kinderärztin Hillary Cass belegt das ausdrücklich.“

NIUS fragte auch beim Gesundheitsministerium nach einer Einschätzung, hier wurde die politische Dimension der Frage negiert und auf die ärztliche Praxis verwiesen: „Grundsätzlich obliegt es der Selbstverwaltung, eine Nutzenbewertung von Behandlungsverfahren vorzunehmen.“

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Auch in anderen Altersgruppen steigt die Zahl der Geschlechtsumwandlungen stark an. „Obwohl die Häufigkeit dieser Operationen in allen Altersgruppen zugenommen hat, sticht der sprunghafte Anstieg bei den 18- bis 25-Jährigen heraus“, erklärt Steger. „Von nur acht Operationen im Jahr 2005 auf über 985 im Jahr 2023 – das entspricht einem prozentualen Anstieg von unglaublichen 12.312 Prozent“, erläutert der Wissenschaftler.

Quelle: DRG-Fallpauschalenstatistik, Statistisches Bundesamt, Berechnungen und Grafik von Paul Steger

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