„Gesellschaftskritische Satiresendung“: ZDF verteidigt Böhmermanns Verdachtsberichterstattung über Michael Ballweg

vor etwa 3 Stunden

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Bildquelle: Apollo News

Das ZDF sieht keine Fehler in der Berichterstattung von Jan Böhmermann über „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg – obwohl das Landgericht Stuttgart ihn von allen Betrugsvorwürfen freigesprochen hat. Böhmermann hatte Ballweg im Dezember 2020 in seiner Sendung ZDF Magazin Royale vor einem Millionenpublikum an den öffentlich-rechtlichen Fernsehpranger gestellt.

Der ZDF-Moderator kürte Ballweg zum „Corona-Unternehmer des Jahres“ und unterstellte damit, dass die von ihm initiierte Protestbewegung „Querdenken 711“ profitorientiert gewesen sei und dass sich Ballweg daran bereichert hätte. Danach kam es zu strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts des Betrugs und der Geldwäsche. Nichts davon hielt vor Gericht stand. Ballweg saß neun Monate unschuldig in Untersuchungshaft.

Doch der öffentlich-rechtliche Sender sieht keinen Grund, an Böhmermanns Verdachtsberichterstattung zu zweifeln. Auf Apollo-News-Anfrage teilte das ZDF mit: Das „ZDF Magazin Royale“ habe „sich als gesellschaftskritische Satiresendung während der Corona-Pandemie mit einem Thema von erheblichem öffentlichen Interesse“ beschäftigt.

Die Redaktion lege „den Aussagen zu einzelnen Personen oder Themenkomplexen stets eine sorgfältige Recherche zugrunde“, so die Fernsehanstalt. Man habe an keiner Stelle behauptet, Ballweg würde Gelder zweckentfremden oder Steuern hinterziehen. „Festgehalten wurde lediglich wahrheitsgemäß, dass er sich durch die Entgegennahme von Schenkungen anstelle von Spenden davon befreit, Rechenschaft über die Verwendung der Mittel abzulegen.“ Das Urteil des Landgerichts Stuttgart „stellt den Inhalt der Berichterstattung sowie die seinerzeitigen Rechercheergebnisse nicht in Frage.“

Was Böhmermann mit seiner damaligen „Satiresendung“ aussagen und bezwecken wollte, davon kann sich jeder auch heute noch sein eigenes Bild machen. Denn sie ist noch auf Youtube zu sehen. Entlarvend ist insbesondere das Ende. „Ey, Michael Ballweg“, sagt Böhmermann süffisant in die Kamera grinsend, „das Finanzamt Stuttgart II lässt ausrichten: Du sollst bitte mal zurückrufen. Dringend. Es geht um was Ernstes.“

Die Information, dass die Steuerfahnder dieser Behörde den Fall Ballweg prüften, war zu diesem Zeitpunkt noch geheim. Ballwegs Anwälte wollten Böhmermann daher als Zeugen im Strafprozess vorladen, um herauszufinden, woher er sie hatte. Doch das Gericht lehnte den Beweisantrag ab – „mit der Begründung, dass Böhmermanns Aussage satirisch zu verstehen sei“, so Ballwegs Anwalt Ralf Ludwig.

Mit dem Fall Ballweg war nicht das von dem Journalisten kontaktierte Finanzamt Stuttgart I befasst, sondern das Finanzamt Stuttgart II. Diese Information hätte wegen des Steuergeheimnisses nicht an die Öffentlichkeit kommen dürfen. Kam sie aber – sieben Tage später im ZDF: … 2/3 pic.twitter.com/Tx4xZaEX9l

— Daniel Gräber (@dg_graeber) August 5, 2025

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