
Die bundesweite Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz kann für die Mitglieder der Partei drastische Folgen haben. Der Staat hat etliche Maßnahmen vorgesehen, um Verfassungsfeinde, wozu Mitglieder einer vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Partei gehören können, aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen oder Gefahren durch diese abzuwenden. In der Politik überbieten sich Politiker schon mit immer schärferen Forderungen nach genau solchen Maßnahmen gegen Mitglieder oder Anhänger der AfD – doch was könnte konkret folgen?
Alle Beamten müssen sich zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“, so steht es im Beamtenstatusgesetz des Bundes. Das Beamtenrecht der Länder hat ebenfalls eine solche Regelung. Für Mitglieder von als rechtsextrem eingestuften Parteien kann deren Mitgliedschaft disziplinarrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst haben. Für Beamte, die sich im Ruhestand befinden, gilt ebenfalls die Verfassungstreuepflicht. Als Sanktionsmöglichkeit des Staates kann betreffenden Beamten das Ruhegehalt gestrichen werden. Bisher gab es für Beamte mit AfD-Mitgliedschaft in den gesichert rechtsextremen Landesverbänden immer individuelle Prüfungen.
Brisant dabei ist, dass nicht nur die Mitgliedschaft in der AfD Konsequenzen haben kann, sondern auch öffentliche Sympathiebekundungen. In Hessen verlor ein Beamter auf Probe seinen Status, unter anderem, weil er an einer Demonstration der rechtsextremen NPD teilnahm. Ob und inwiefern die öffentliche Sympathiebekundung für die AfD Konsequenzen haben wird, wird sich zeigen.
Waffeninhaber unter den AfD-Mitgliedern, weil sie zum Beispiel Jäger oder Sportschützen sind, können aufgrund der neuen Einstufung nur aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der AfD ihre Waffenlizenz entzogen bekommen. Dies geschieht, weil ihnen aufgrund einer Mitgliedschaft in einer als rechtsextrem eingestuften Partei eine Unzuverlässigkeit vorgeworfen wird, die mit dem Besitz einer Waffe nicht vereinbar ist. Bisher haben Behörden in Sachsen-Anhalt und Thüringen, wo die AfD-Landesverbände schon seit längerer Zeit als gesichert rechtsextrem eingestuft wurden, den Entzug der Waffenlizenz angeordnet.
AfD-Mitglieder haben sich vor Gericht dagegen gewehrt – mit unterschiedlich viel Erfolg. Während in Sachsen-Anhalt ein Gericht entschied, dass die AfD-Mitglieder weiterhin ihre Waffenlizenz nicht zurückbekommen, entschied ein Gericht in Thüringen, dass in dem konkreten Einzelfall das AfD-Mitglied seine Waffenlizenz zurückbekommt. Auch wenn im Fall des Thüringer AfD-Mitglieds das Gericht für ihn entschied, so durfte er bis zu dem rechtskräftigen Urteil keine Waffe besitzen.
Probleme könnte die Partei jetzt in der Gewinnung neuer Mitglieder bekommen. Diese müssen bei einem Eintritt in die Partei mit den bereits genannten Konsequenzen rechnen und müssten sich vor ihrem Dienstherrn beziehungsweise der Waffenbehörde rechtfertigen, dafür Mitglied in einer vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Partei geworden zu sein.