Doch nicht „gesichert rechtsextremistisch“: Verfassungsschutz nimmt Hochstufung der AfD zurück

vor etwa 5 Stunden

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nimmt die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ vorläufig zurück – das teilte der Rechtsanwalt Christian Conrad von der Kanzlei Höcker, der die AfD vertritt, bei X mit.

Die AfD hatte mit einem Eilantrag gegen die Einstufung der Behörde geklagt. Daraufhin teilte das BfV mit: „Die Antragsgegnerin wird die AfD bis zum Ergehen der Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren dementsprechend nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen.“ Auch die entsprechende Pressemitteilung werde von der Webseite des Verfassungsschutzes entfernt.

Anwalt Joachim Steinhöfel erklärt dazu gegenüber NIUS: „Eine fachliche Kapitulationserklärung des Inlandsgeheimdienstes. Es ist noch gar nicht abschätzbar, wie viele Köpfe in der Behörde jetzt rollen müssen. Sollte der neue Innenminister die Verantwortung für diesen Schritt tragen, hat er sich um die Demokratie verdient gemacht. Natürlich muss man sich auch bei den Amerikanern dafür bedanken, dass sie massiven Druck ausgeübt haben.“

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