Gewissen ist jetzt rechts: Wie die mündige Abstimmung auf dem Altar linker Ideologie geopfert werden soll

vor 7 Tagen

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Die SPD geht nicht auf die legitime Kritik an der von ihr nominierten Verfassungsrichterin ein. Statt sich mit den inhaltlichen Einwänden auseinanderzusetzen – etwa zu ihrer Haltung zur Abtreibung, zu Corona-Maßnahmen oder zur Gender-Sprache –, reagiert sie mit pauschalen Schuldzuweisungen. Argumentiert wird faktenfrei, stattdessen wird bereits die Möglichkeit kritisiert, dass Unionsabgeordnete bei der Wahl der Richterin ihrem Gewissen folgen könnten. Dabei ist genau das ihr verfassungsrechtliches Recht: Artikel 38 des Grundgesetzes stellt eindeutig klar, dass Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind.

Einen Fraktionszwang kennt das Grundgesetz folglich nicht – und deshalb ist es auch kein Führungsversagen, wenn eine Fraktion keine geschlossene Abstimmungslinie durchsetzen kann. Die SPD wirft der CDU also indirekt vor, das Grundgesetz zu respektieren, dem es ihre ungeschriebene Gesetze aufnötigt, um ihre Interessen durchzusetzen und Macht auszubauen.

Besonders bezeichnend ist in diesem Zusammenhang ein Einwurf des SPD-Politikers Matthias Miersch, der der katholischen Kirche vorwirft, „unchristlich“ zu sein – weil sie sich gegen die Kandidatin stellt.

Matthias Miersch (SPD) hät eine Rede im Bundestag.

Das ist nicht nur anmaßend, sondern geradezu übergriffig: Die katholische Kirche verteidigt hier eine Position, die ihrem Selbstverständnis entspricht – dem Schutz ungeborenen Lebens. Dass ein SPD-Politiker nun ausgerechnet der Kirche ihre eigene Glaubenslehre zum Vorwurf macht, zeigt, wie verschoben der politische Maßstab mittlerweile ist. Wer seinem Gewissen folgt, gilt plötzlich als rechts.

Im ZDF-Interview erhebt Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann schwere Vorwürfe gegen CDU und insbesondere Jens Spahn. Das Scheitern der Wahl sei ein „Desaster“, für das Spahn persönlich verantwortlich sei – weil er den Tagesordnungspunkt trotz fehlender Fraktionsmehrheit angesetzt habe. Der Vorwurf gipfelt in einer Frage, die in ihrer Dreistigkeit bemerkenswert ist: „Hat eigentlich Friedrich Merz und Jens Spahn eine Mehrheit in dieser Regierung und im Parlament?“ Was sich in dieser Empörung Geltung verschafft, ist die Forderung nach vollständiger Kontrolle über das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten. Dass diese laut Grundgesetz nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, wird nicht als Ausdruck der Hochachtung individueller Reife, sondern als Beweis politischer Schwäche und disziplinloses Querulantentum interpretiert.

Haßelmanns Auftritt markiert den Tiefpunkt einer faktenfreien Rhetorik: Sie spricht von „Diffamierung, Diskreditierung der Eignung, Hass und wirklich auch Hetze“ – ohne auch nur ansatzweise zu begründen, warum berechtigte Kritik an der Kandidatin, etwa in Fragen des Lebensschutzes, unzulässig sein sollte. Der Vorwurf der „Haltlosigkeit“ ist selbst haltlos – und grenzt in seiner Pauschalität an eine Lüge, an die bewusste Diskreditierung und Diffamierung inhaltlicher Kritik als Hetze.

Britta Haßelmann führt die Grün.

Die Forderung, Spahn hätte die Wahl gar nicht erst ansetzen dürfen, wenn sich Abgeordnete nicht fügen, ist der offen artikulierte Wunsch nach Kadavergehorsam. Wer sich dem kollektiven Wunsch, der hier derjenige der linksgrünen Parteien ist, nicht fügt, zerstöre angeblich das höchste Gericht. Dass es sich bei der Wahl um eine Gewissensentscheidung handelt – mit verfassungsrechtlichem Rang –, scheint im politischen Furor gegen den Macht- und Bedeutungsschwund im eigenen Lager nicht mehr zu zählen.Lesen Sie auch: Stellungnahme und heute Abend bei Markus Lanz: Jetzt geht Brosius-Gersdorf auf große PR-Tour

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