
Der Kater Moritz aus dem baden-württembergischen Ort Rietheim-Weilheim sollte Rundfunkgebühren zahlen. Sein Besitzer Günter Hübschen bekam Post vom Rundfunkservice, wie die Frankfurter Rundschau am Samstag berichtet. Der Brief war an „Moritz Günter Hübschen“ adressiert. Den Namen und die Adresse hatte der Rundfunkservice von einem Drittanbieter bekommen.
Aus dem Namen sei nicht ersichtlich gewesen, dass es sich um ein Tier handele. Der Besitzer hat eine Vermutung, wie es zu dem Vorfall kam: „Ich vermute, es kam durch unsere Webseite, die wir vor etlichen Jahren mal erstellt hatten“, berichtet er n-tv. Und weiter: „Da steht Kater Moritz im Webseitennamen drinnen und im Impressum dann wiederum mein Name.“ Der Beitragsservice konnte nicht erklären, warum der Name bei einem Drittanbieter gespeichert war.
Auf eine E-Mail des Besitzers hin antwortete der Beitragsservice: „Einen Rundfunkbeitrag muss Kater Moritz selbstverständlich nicht entrichten.“ Es ist nicht der erste Vorfall dieser Art. Im März berichtete RTL, dass der Deutsch-Langhaar Hund Nanuk Post bekam. Laut des Schreibens könnte Nanuk eine Betriebsstätte unterhalten, für die entsprechende Rundfunkgebühren fällig wären. Der Besitzer war fassungslos. Die Adresse kam offenbar durch einen Adresshändler zum Rundfunkbeitrag.
„Warum der Datensatz von Herrn Wilde bzw. von Nanuk vom Veybach bei besagtem Adressanbieter vorliegt, können wir nicht nachvollziehen“, erklärte der Beitragsservice schriftlich gegenüber RTL. Der Besitzer Uwe Wilde hatte eine Vermutung. Sein Hund Nanuk ist nicht nur ein Jagdhund, sondern auch ein erfolgreicher Zuchtrüde – mit einer eigenen Internetseite. Wahrscheinlich landeten genau diese Daten beim Adresshändler und führten zu dem behördlichen Missverständnis.
Mittlerweile hat der Beitragsservice jedoch klargestellt, dass Nanuk selbstverständlich keine Rundfunkgebühren zahlen muss (Apollo News berichtete). Ebenfalls im März berichtete n-tv davon, dass ein Jagdhund aus München wegen Rundfunkgebühren angeschrieben wurde. Der Hund Urax ist ebenfalls auf einer Webseite zu sehen. Die Besitzerin legte Widerspruch ein, auch dieses Tier muss keine Rundfunkgebühren zahlen.