Günther widerspricht Merz bei AfD-Verbot: „Ein Staat muss sich selbst schützen“

vor etwa 4 Stunden

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„Es ist meine feste Überzeugung, dass ein Staat sich selbst schützen muss“, erklärte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Anders als Bundeskanzler und Parteivorsitzender Friedrich Merz spricht der CDU-Politiker sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf Bundesebene aus. Günther zufolge müsse die Bundesregierung einen Verbotsantrag auf den Weg bringen.

Ein Parteiverbot kann laut Grundgesetz nur durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen – auf Antrag der Bundesregierung, des Bundestages oder des Bundesrates. Für den Ministerpräsidenten ist klar, dass diese Möglichkeiten auch genutzt werden sollten. Unterstützung aus Kiel sei dabei sicher: „Wir werden die Bundesregierung nach Kräften dabei unterstützen.“

„Wir haben doch ein großes Problem, wenn in einem Rechtsstaat Verfassung und Gesetze nicht konsequent angewendet werden“, warnte er. „Immer mehr Menschen sehen die Gefahr, die von der AfD ausgeht“, schlussfolgerte der Ministerpräsident weiter.

Auslöser war die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die Partei Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Das zugehörige Gutachten gab der Verfassungsschutz nicht heraus, dieses wurde der Öffentlichkeit erst durch eine Publikation des Magazins Cicero zugänglich (mehr dazu hier).

Nach einem Eilantrag der AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen diese Einstufung wurde dieser zunächst zurückgenommen. Die AfD wird demnach bis zur Entscheidung des Gerichts wieder als Verdachtsfall geführt.

Bundeskanzler Friedrich Merz hingegen sieht ein AfD-Verbot kritisch. (Apollo News berichtete). „Ich habe mich innerlich immer dagegen gewehrt, aus der Mitte des Bundestages heraus Verbotsverfahren zu betreiben. Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung“, erklärte Merz im Interview mit der Zeit am Donnerstag. Er sei unglücklich darüber, wie die Ereignisse abgelaufen seien. „Da wird von der alten Regierung ohne sachliche Prüfung ein Bericht vorgestellt, der gleichzeitig als Verschlusssache eingestuft ist“.

Er kenne den Inhalt des Gutachtens bisher nicht und wolle es auch nicht lesen, bis das Innenministerium eine Bewertung abgegeben habe. „Ich bin bei Verbotsverfahren gegenüber politischen Parteien immer schon sehr skeptisch“, sagt er. Den Nachweis, dass eine Partei „aggressiv kämpferisch“ gegen die demokratische Grundordnung vorgehe, müsse der Staat, die Exekutive, liefern.

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