
Ein wenig Rechtskunde vorweg: Grundgesetz Art 2. (2) besagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Art 20 (2) lautet: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Mit anderen Worten: Der Staat hat das Gewaltmonopol. Selbstjustiz hat in diesem Rechtsstaat nicht zu suchen. Wer – aus welchen ideologischen oder vermeintlich „hehren“ Gründen auch immer – danach trachtet, andere zu verletzten oder gar zu töten, muss mit der Härte des Rechtsstaates rechnen.
Für linksextreme Schlägertrupps scheint das nicht zu gelten. Unter dem Deckmantel ihres Kampfes gegen Faschismus und unter Inkaufnahme tödlicher Verletzungen dreschen sie auf Rechtsextreme ein. Wenn der Rechtsstaat sie schließlich zur Verantwortung zieht, inhaftiert, verurteilt, dann marschiert ein intellektuell windiges Heer an mehr oder weniger unbedeutenden linken, roten, grünen und pseudoliberalen Politikern und Aktivisten auf, um sich gegenseitig in der Solidarität für die Schläger zu überbieten. Genug der abstrakten Ausführungen. Was ist Sache?
Die selbsternannte Antifa-Kämpfern Lina E. (heute 30) hatte sich spätestens 2018 der kriminellen Vereinigung mit dem Namen „Hammerbande“ angeschlossen; sie war zwischen 2018 und 2020 an drei Überfällen auf Mitglieder der rechtsradikalen Szene beteiligt. Die Opfer wurden – mit einem Hammer als Waffe – teils schwer verletzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte Lina E. nach 98 (!) Verhandlungstagen schließlich im Mai 2023 wegen mehrerer Angriffe auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt, sie aber auf freien Fuß gesetzt.
Seit Ende April 2025 sitzt sie nach dem Revisionsprozess vor dem Bundesgerichtshof (BHH) wieder im Gefängnis. Ihre zweieinhalb Jahre andauernde Untersuchungshaft wird wohl berücksichtigt werden. Der BGH hatte das OLG-Urteil im März 2025 bestätigt. Das OLG-Urteil zuvor hatte 2023 gewalttätige Proteste der linksradikalen Szene – darunter viele Studenten – in mehreren deutschen Städten ausgelöst. Unter anderem war es in Leipzig bei gewalttätigen Protesten gegen das OLG-Urteil zu 1.323 Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch bekommen.
Hanna S. hat sich im Februar 2023 zusammen mit anderen Mitgliedern der „Hammerbande“ mutmaßlich an zwei Überfällen auf insgesamt drei tatsächliche oder vermeintliche „Rechte“ in Budapest beteiligt. Und dabei den Opfern Verletzungen mit Schlagwerkzeugen zugefügt. Anfang Mai 2024 wurde Hanna S. von Zielfahndern in Nürnberg entdeckt und wegen Mordversuchs in Haft genommen. Dann der Gipfel: Mittlerweile wurde bekannt, dass das bis Anfang Mai 2025 von Cem Özdemir (Grüne) interimsmäßig geleitete Bildungsministerium gemeinsam mit dem „Deutschen Studierendenwerk“ den 27. Bundespreis für Kunststudierende an Hanna S. verliehen hat. Der Preis ist mit 30.000 Euro dotiert.
Zusätzlich unterstützt ein Produktionsstipendium von insgesamt 18.000 Euro die „Künstler“ Hanna S. dabei, Werke für die Gewinner-Ausstellung im November 2025 in der Bonner Kunsthalle zu realisieren. Hannas Akademie hatte die Studentin für diesen Preis zu einem Zeitpunkt nominiert, als Hanna bereits in Haft war. Die Jury der Akademie wollte davon nichts wissen. Sie schrieb: „Hanna Schillers künstlerische Praxis findet ihren Ausgangspunkt in einer Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen – wie etwa dem ansteigenden Rechtsruck, der Flüchtlingskrise oder strukturellen Sexismen …“
Maja T. (24; nach eigenen Angaben eine nicht-binäre Person) wird vorgeworfen, 2023 in einer Gruppe von linken „Aktivisten“ mehrere „Rechtsextremisten“ in Budapest mit Stöcken zusammengeschlagen zu haben. Die deutschen Behörden hatten T. im Juni 2024 nach Ungarn überstellt, was zu spät vom Verfassungsgericht untersagt worden war. Die Auslieferung hatte bereits stattgefunden. Ein ungarischer Richter hat nun Majas Freilassung und Überstellung nach Deutschland verworfen. Das zuständige Gericht begründete dies mit erhöhter Fluchtgefahr angesichts eines möglichen Strafmaßes von bis zu 24 Jahren Haft. Maja T. sagte nach der Urteilsverkündung, es gebe „keinen objektiven Grund“ für eine weitere Inhaftierung, deren Bedingungen „unmenschlich“ seien. T. kündigte die Fortsetzung eines vor 16 Tagen begonnenen Hungerstreiks an.
Nun will die grüne „Spitzenpolitikerin“ Katrin Göring-Eckardt (KGE, Ex-Vizepräsidentin des Bundestages, qua Ausbildung Drittel-Theologin, Ex-Vorsitzende der Grünen, Ex-Präses der EKD) Maja T. Ende Juni in Ungarn besuchen. T. stammt wie Göring-Eckardt aus Thüringen. KGE will zugleich an der Pride-Veranstaltung in Budapest teilnehmen. Neben KGE werden – auf Kosten der Steuerzahler – weitere Politiker nach Ungarn reisen, allein aus dem EU-Parlament werden mehr als 60 Abgeordnete erwartet – etwa von den Grünen, den Sozialdemokraten, den Liberalen, den Linken und den Konservativen (!). Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) soll sich nach deren Willen dafür einsetzen, dass Maja T. nach Deutschland überstellt wird. In einem Brief schreiben diese Leute: „Die Bundesregierung darf nicht weiter wegschauen, wie Ungarn ein Exempel an der antifaschistischen Person statuiert“, erklärte etwa der Linken-Fraktionschef im Europaparlament, Martin Schirdewan.
Und die Moral von der Geschicht’: Wer sich ein Antifa-T-Shirt überstreift, dem ist alles erlaubt, auch Selbstjustiz. Er kann mit dem Leben politischer, ideologischer „Feinde“ spielen. Mehr noch: Er wird geehrt, seine Inhaftierung bzw. Verurteilung wird zum Staatsskandal hochgejubelt, er bekommt „namhaften“ Besuch und Solidaritätsbekundungen. Und Leute wie KGE entblöden sich nicht, hier ein Zeichen setzen zu wollen. Eine KGE, die als Direktkandidatin am 23. Februar 2025 bei der Bundestagswahl im Wahlkreis 192 (Erfurt – Weimar – Weimarer Land II) mit 3,1 Prozent unterging. Als hypermoralisierende 3,1-Prozent-„Volksvertreterin“ fühlt sie sich dennoch legitimiert, sich mit Gewalttätern gemein zu machen. Wer nimmt eine solche Person noch ernst?