Grenzkontrollen: Nur 2,1 Prozent der Asylsuchenden wurden bislang zurückgewiesen

vor 24 Tagen

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Deutschlands neue Grenzkontrollen gehen in die dritte Woche – immer noch ist das tatsächliche Ausmaß der Maßnahme nicht wirklich greifbar. Erste Zahlen zeigen aber: Die Kontrollen wirken nur im kleinen Maßstab, nur wenige Prozent der Asylsuchenden konnten tatsächlich an der Grenze zurückgewiesen werden. Der Spiegel hat bereits nach der ersten Woche der Kontrollen erste Zahlen einsehen können, die zumindest mal die großflächige Wirksamkeit der Maßnahmen infrage stellen.

Demnach hat sich die Zahl der gegenüber der Bundespolizei geäußerten Asylgesuche in der Woche vor und nach der Einführung der neuen Kontrollen kaum geändert. In der Woche vor dem 7. Mai, an dem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die Zurückweisung von allen nicht einreiseberechtigten Personen veranlasste, äußerten 1.414 Personen ein Asylgesuch gegenüber der Bundespolizei.

Vom 8. bis zum 15. Mai waren es dann 1.535. Hierbei handelt es sich nicht um Anträge, sondern um Gesuche, die aufgegriffene Migranten im Kontakt mit der Bundespolizei äußerten. Die Behörde zählt diese Begegnungen und kann so relativ schnell erste Daten zu Asylgesuchen bereitstellen, während Erstanträge auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oftmals erst Wochen nach einer Einreise gestellt werden.

Aus diesen Zahlen lässt sich herleiten, dass in der Woche nach der Einführung der Maßnahmen also immer noch 1.535 Migranten unkontrolliert nach Deutschland kamen. Beispielsweise, weil sie über unbewachte Grenzübergänge einreisten. Vergleicht man das mit den ersten Zahlen, die Dobrindt am 15. Mai äußerte, zeigt sich ein ernüchterndes Bild.

Damals hatte der CSU-Politiker zwar von 739 Zurückweisungen gesprochen, jedoch auch mitgeteilt, dass 51 Asylgesuche geäußert und davon 32 abgelehnt, die betreffenden Personen dementsprechend zurückgewiesen worden seien. Setzt man diese Zahl in das Verhältnis zu den 1.535 im selben Zeitraum in Deutschland geäußerten Asylgesuchen, so wurden nur 2,1 Prozent der Asylsuchenden tatsächlich abgewiesen, obwohl das Ziel der neuen Maßnahmen eben ist, Migranten abzuweisen, die aus anderen EU-Ländern einreisen wollen.

Der Dublin-Verordnung zufolge müssen Asylanträge in dem Land bearbeitet werden, wo ein Migrant erstmals EU-Territorium betritt. Daher sind Asylsuchende an der deutschen Landesgrenze abzuweisen. Angela Merkel hatte diese Regel 2015 aussetzen lassen, sodass Migranten durch die Äußerung eines Asylgesuchs problemlos nach Deutschland einreisen konnten. Dobrindt hatte genau diese Ausnahme am 7. Mai in einer Anweisung an die Bundespolizei wieder gekippt.

Wo diese neue Regelung jetzt umgesetzt wird, scheinen die Maßnahmen also zu wirken: Mit 32 von 51 wurden etwa 60 Prozent der tatsächlich aufgegriffenen Asylsuchenden abgewiesen. Bei den 19 aufgenommenen Personen handelt es sich um Angehörige vulnerabler Gruppen. Im großen Bild haben diese 51 festgestellten Asylgesuche aber keinen großen Einfluss.

Ob sich das ändern wird, ist außerdem fraglich. Angesprochen auf diese Zahlen und die daraus resultierende Ablehnungsquote von 2,1 Prozent erklärte der Kanzleramtsminister Thorsten Frei am Dienstagabend gegenüber Markus Lanz, die Bundesregierung werde „die Grenzen nicht schließen. Das haben wir aber auch gar nie behauptet. Mit den 50.000 Bundespolizisten, die wir haben, kann man eine Grenze, wie sie Deutschland hat, nicht hermetisch abriegeln.“

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