
Die griechische Regierung stellt sich gegen Rückführungen von Asylbewerbern, die ursprünglich in Griechenland Asyl beantragt und später in Deutschland einen weiteren Antrag gestellt haben. Athen signalisiert klar, dass es unter den derzeitigen Bedingungen keine Bereitschaft zur Rücknahme gibt – obwohl das Land laut den Dublin-Vereinbarungen der EU die Personen aufnehmen müsste.
Migrationsminister Makis Voridis betonte gegenüber dem Athener Sender Skai, dass eine Rückführung der Personen für sein Land nicht infrage komme. „Solange es keine gerechte Lastenverteilung innerhalb der Europäischen Union gibt, wird Griechenland keine Rückführungen akzeptieren“, sagte Voridis.
Gleichzeitig kündigte er an, Rückführungsersuche aus Deutschland im Einzelfall zu prüfen. Einen generellen Kurswechsel stellte er jedoch nicht in Aussicht: „Wir werden einem solchen Antrag jedenfalls nicht besonders offen gegenüberstehen“, so der Minister.
Griechischer Migrationsminister, Makis Voridis
Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Dieses hatte vor knapp zwei Wochen entschieden, dass Abschiebungen alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten nach Griechenland zulässig seien. Zwar räumten die Richter Mängel im griechischen Aufnahmesystem ein, sahen jedoch keine drohende „extreme Not“ für die Betroffenen. Geklagt hatten ein staatenloser Mann aus dem nördlichen Gazastreifen sowie ein somalischer Staatsbürger.
Rechtsgrundlage für die Abschiebungen sind die Dublin-III-Regelungen der Europäischen Union. Sie sehen vor, dass für die Prüfung eines Asylantrags allein der Staat verantwortlich ist, in den der Antragssteller zuerst eingereist war – in diesem Fall eben Griechenland.
Mehr NIUS: Fast 150.000 offene Haftbefehle in Deutschland: 88,3 Prozent der Gesuchten sind Ausländer