Großbritannien: Iraner wird nicht abgeschoben – weil er zu viele Facebook-Freunde hat

vor 17 Tagen

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Immer wieder scheitern in Deutschland geplante Abschiebungen – teilweise aus absurden Gründen. Auch in Großbritannien kommt es zu solchen Fällen. Dort sorgt nun der Fall eines Iraners für Aufmerksamkeit, über den der britische Telegraph zuerst berichtete. Der Mann, der ethnischer Kurde ist, kam 2016 illegal nach Großbritannien.

Er stellte einen Asylantrag – ihm drohe bei einer Abschiebung ein Ehrenmord. Doch der Antrag wurde ursprünglich 2020 abgelehnt. Erneut drohte dem Mann die Rückführung aus Großbritannien in den Iran. Doch der Iraner akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung. Diesmal gab er den Grund für seinen Asylantrag als politische Verfolgung an. Er sei politisch aktiv – würde in Großbritannien Demonstrationen besuchen und in den sozialen Medien oppositionelle Beiträge absetzen.

Doch auch dieser Einwand wurde in einem Verfahren im Jahr 2023 von einem britischen Gericht abgelehnt – es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass die iranische Regierung von den Aktivitäten des Mannes wisse. Überhaupt, stellte der Vorsitzende Richter in den Raum, dass die Aktivitäten des Iraners nur aus Opportunismus heraus, um in Großbritannien bleiben zu können, entstanden seien. Auch gegen diese Entscheidung ging der Mann in Berufung.

Nun, so entschied ein „Upper Tribunal“ (zu Deutsch etwa „Obergericht“) im Berufungsverfahren, darf der Iraner vorerst doch bleiben. Der Grund: Er hat genug Facebook-Freunde – insgesamt über 2.500 – damit nicht sicher ist, dass die iranische Regierung seine Aktivitäten doch nicht registriert hat, so das Gericht. Das niedrigere Gericht, das gegen den Iraner entschieden hatte, soll demnach Beweise, die für den Mann sprechen, nicht in die Urteilsfindung mit eingebracht haben.

Das Gericht befand deshalb, dass entscheidende Fehler bei der Urteilsfindung begangen wurden. Der Fall des Iraners muss deshalb jetzt neu aufgerollt werden. Angesichts des aussagekräftigen Urteils des „Upper Tribunal“ ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch dieses neuerliche Verfahren im Sinne des Mannes ausgehen wird.

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