
Die Grünen wollen in Dresden gegen Beamte vorgehen, die mit der AfD sympathisieren oder sich in ihr engagieren, wie aus einem eingereichten Antrag hervorgeht. Eingerichtet werden soll eine „Justiziarstelle“ im Rechtsamt mit dem Namen „Wehrhafte Demokratie“. Sie soll die Stadtverwaltung bei „dienstrechtlichen Maßnahmen“ gegen Beamte unterstützen, die für die AfD Sachsen „antreten, öffentlich werben oder Funktionen innerhalb der Partei einnehmen“.
Gefordert werden „regelmäßige Fortbildungen zum Umgang mit und Erkennen von verfassungs- und menschenfeindlichen Äußerungen“. Außerdem soll ein „Leitfaden für Bewerbungsverfahren“ entwickelt werden, mit dem sichergestellt werden soll, dass Menschen, die für die AfD tätig sind, „nicht als Beamte bzw. für hoheitliche Aufgaben in der Verwaltung tätig werden“.
Die grüne Partei stützt sich dabei auf die Hochstufung der AfD Sachsen zu einer „gesichert rechtsextremen Gruppierung“, was Ende 2023 unter der Verantwortung von Sachsens Verfassungsschutzleiter Dirk-Martin Christian geschah. Begründet wurde diese Hochstufung unter anderem damit, dass der Landesverband Wörter wie „Umvolkung“ und „Remigration“ benutze, die eine „Urheberschaft im Nationalsozialismus“ habe. Eine fragwürdige Argumentation: Schließlich besitzen diese Wörter eine sehr viel jüngere Vergangenheit. Zur Begründung heißt es im Antrag der Grünen: Die Hochstufung habe bestätigt, „was verschiedene wissenschaftliche Studien, Journalist*innen und Aktivist*innen seit langer Zeit betonen“.
Nach NIUS-Informationen wird der bereits am 26. April 2024 gestellte Antrag aktuell noch einmal abgeändert und voraussichtlich am 12. Dezember im Stadtrat auf der Tagesordnung stehen. Die AfD ist am 9. Juni bei der Kommunalwahl in Dresden stärkste Kraft geworden. Mit 19,4 Prozent der Stimmen hat sie rund fünf Prozentpunkte mehr als die Grünen und einen Prozentpunkt mehr als die CDU erreicht. Sollte der Antrag beschlossen werden, dürften Beamten, die die AfD gewählt haben und dies öffentlich kundtun, ihren Job verlieren.
Dazu wollen die Grünen eine Art Gesinnungsschnüffelei institutionalisieren. Im Antrag heißt es: „Daher braucht es auch in der Stadtverwaltung Expertise, um verfassungsfeindliche Äußerungen zu erkennen und ggf. disziplinar- und dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Hierfür soll eine Stelle im Rechtsamt mit diesem Schwerpunkt eingerichtet werden. Durch Fortbildungen soll das Bewusstsein bei den Beschäftigten, insbesondere Führungskräften, geschärft und Multiplikatoren ermutigt werden. Außerdem sollte für Einstellungsverfahren die Zulässigkeit von Fragen mit Bezug zur Verfassungstreue für die gesamte Stadtverwaltung klargestellt werden.“
Der Verfassungsschutz als argumentativer Bezugspunkt für die Säuberung der Verwaltung ist insgesamt fragwürdig. Am Mittwoch wurde bekannt, dass der Leiter des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, für den Bundestag der CDU kandidieren wird. Seine Arbeit für den Inlandsgeheimdienst legt er deswegen nieder. Auch andere Verfassungsschutzbehörden stehen in der Kritik, nicht überparteilich zu agieren. Der Verfassungsschutz in Niedersachsen bekannte sich kürzlich zur Antifa. Als Belege für Verfassungsfeindlichkeit gelten auch von der Meinungsfreiheit gedeckte Aussagen, die sich gegen die Migrationspolitik richten (NIUS berichtete).
Lesen Sie auch: Die Haldenwang-Chronik des Versagens: Diese 10 islamistischen Anschläge wurden nur dank Auslands-Geheimdiensten vereitelt