Die Grünen laden zum Demokratiebegräbnis

vor etwa 20 Stunden

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Bildquelle: Tichys Einblick

Katharina Dröge und Britta Haßelmann haben die Fraktionsspitzen der Linken (SED), der SPD und der CDU/CSU zu einem Gespräch über ein Verbotsverfahren der AfD eingeladen. Über den politischen Standort der Grünen – irgendwo zwischen Derrida, Fanon, Lenin, Stalin und Mao – sagt nicht nur das Bestreben etwas aus, die politische Konkurrenz über den judikativen Weg auszuschalten, übrigens damit auch deren Wähler, sondern, dass die Grünen zu diesem Gespräch auch die Linke, die rechtsidentisch mit der SED ist, baten.

Grüne setzen händchenhaltend mit der unter dem Namen Linke firmierenden SED darauf, Parteien zu verbieten, anstatt das Wählervotum zu akzeptieren. Das kennt man aus der Geschichte. Mein Befund, dass Bündnis 90 an dem Tag, an dem Bündnis 90 mit den westdeutschen Grünen fusionierte, die Friedliche Revolution von 1989 verraten hatten, haben die Grünen in ihrer Nanny-Ideologie und in ihrer Abscheu vor der Demokratie gerade wieder bestätigt. Haßelmann und Dröge dröhnen historisch kenntnislos wie immer: „Der Deutsche Bundestag hat vor dem Hintergrund unserer geschichtlichen Verantwortung die rechtliche und politische Pflicht, sich ernsthaft mit der Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zu befassen, wenn ein entsprechender Anlass besteht.“ Den „entsprechenden Anlass“ schuf bereits in der Art einer politischen Polizei der Verfassungsschutz.

Es stimmt, 36 Jahre nachdem die vorerst letzte Demokratie, die eine linke Diktatur, links wie die Grünen war, in Deutschland vom Volk hinweggefegt wurde, muss die Demokratie wieder verteidigt werden – und zwar wieder gegen links. Dass der Vorstoß von einer im Kern totalitären Partei kommt, von der sich die Wähler in Scharen abwenden, wie den Grünen, erstaunt dabei nicht. In ihrem Einladungsschreiben, um den Weg zu einem Verbotsverfahren der AfD zu eröffnen, haben sich Haßelmann und Dröge allerdings verschrieben, als sie ihre Liebe zu Verboten mit dem „Schutz der Menschen und der Demokratie“ begründeten, den korrekt und den Tatsachen entsprechend müsste es in der Einladung der Grünen zur Abschaffung der Demokratie heißen: zum „Schutz“ unserer Menschen vor „der Demokratie“.

Worum es Dröge und Hasselman geht, sagten sie ganz offen: „die Angelegenheit drängt: Es geht um die Verteidigung unserer Demokratie“. Die Grünen wissen, dass sie in fairen und demokratischen Wahlen, in dem der Souverän des Grundgesetztes, das deutsche Volk entscheidet, sich der 10 % Marke nähern, dass sie niemand mehr will in Deutschland, und dass ihre einzige Machtoption die rotgrüne Diktatur ist, für die sie den Euphemismus „unsere Demokratie“ wählten und sich selbst als „demokratische Partei der Mitte“ bezeichnen. Doch die „demokratische Mitte“ ist nur ein demagogisches Konstrukt wie Stalins „Volksdemokratie“ und Stalins „Volksfront“, ein Begriff, der nur als Leimrute für die nützlichen Idioten aus dem Bürgertum diente. In der Strategie der Rotgrünen (SED, Grüne, SPD) gelten CDU und CSU als „nützlichen Idioten“.

Es ist vollkommen klar, dass die Grünen mit Linke, SPD und CDU/CSU „über die weiteren konkreten Schritte sprechen“ möchten, „damit wir ein entsprechendes parlamentarisches Verfahren kurzfristig gemeinsam einleiten können.“ Denn es hat jetzt schnell zu gehen, vor der nächsten Bundestagswahl muss das Verbot der AfD vollzogen sein. Der Bundestag soll in diesem Szenario rasch einen Antrag zum Verbot der AfD an das Bundesverfassungsgericht stellen, über den das Bundesverfassungsgericht dann eilig ein Verbot der AfD beschließt, wozu ein politisch willfähriger Verfassungsschutz als politische Polizei das „Gutachten“ liefert, das bereits existiert und so dürftig ist, dass es in einem Rechtsstaat eigentlich nicht für rechtmäßig erklärt werden kann.

Für Grüne und SPD besteht jetzt die letzte Möglichkeit, dem dauerhaften Machtverlust zu entgehen. In der Perspektive scheint wohl selbst so ewtas wie ein Putsch gegen die Demokratie besser als der Gang in das politische Nirvana zu sein. Politisch haben die Rotgrünen abgewirtschaftet, ihre Politik lässt sich nur noch gegen den Willen der Mehrheit des Volkes durchsetzen. Deshalb ist es für Rotgrün existentiell, erstens, dass der Bundestag einen Antrag zu einem Verbot der AfD stellt, zweitens das Bundesverfassungsgericht so zusammengesetzt ist, dass das Grundgesetz gegen seinen Inhalt zum Zwecke des Parteiverbots ausgelegt wird, und das auf Grundlage einer Kompilation, die man nur unter Rechtsbeugung als Gutachten ansehen kann, drittens das Parteiverbot vor der nächsten Bundestagswahl in Kraft tritt.

Ist die AfD verboten, lässt die SPD die Koalition platzen. Bis dahin betreibt sie Besitzstandswahrung und Destruktion, versucht aus der Union an Zugeständnissen herauszuholen, was sie bekommen kann. Anschließend bildet sie in alter Diktion eine Volksfrontregierung, in moderner Diktion eine „Regierung der demokratischen Mitte“ aus Linken, Grünen und SPD.

Wäre es nicht so bitter, müsste man lachen, dass drei linke Parteien eine Regierung der demokratischen Mitte bilden. Damit wäre die politische Achse weit nach links verschoben. Wahlen würden aufgrund eines Notstandes wohl erstmal verschoben werden. Demokratische Wahlen dürften danach ohnehin nicht mehr stattfinden, denn dann sie haben die pluralistische Demokratie durch ihre Demokratie ersetzt.

Dröge und Haßelmann schreiben von „unserer geschichtlichen Verantwortung“. Erinnern wir uns der geschichtlichen Verantwortung. Nach dem am 7. Oktober 1949 die DDR gegründet wurde, fanden zum Erstaunen der Bürger die demokratischen Wahlen nicht statt. Sie wurden um ein Jahr auf den Herbst 1950 verschoben. Solange benötigte man, um die Parteien zu einem Wahlbündnis, das Nationale Front des demokratischen Deutschlands genannt wurde, zusammenzuschließen. Zum Bündnis, das aus dem Demokratischen Block hervorgegangen ist, gehörten die SED, die Bauernpartei und die NDPD, beides Tarngründungen der SED, die LDPD und die CDU, die beide auch durch Verhaftungen und den Austausch der Parteiführungen gleichgeschaltet worden waren, und eine Unzahl sogenannter Massenorganisationen, in denen aber SED-Genossen die Führung innehatten. Den gemeinsamen Wahlvorschlag konnte man ablehnen oder auch nicht, die Mandate waren vor der Wahl festgelegt. Dagegen richtete sich Widerstand.

Unmittelbar nach seiner Verurteilung schrieb Herbert Belter ein Gnadengesuch, in dem es heißt: „Ich, Herbert Walter Belter, geboren am 21. Dezember 1929, wurde am 20. Januar 1951 von dem Sowjetischen Militärtribunal in Dresden zum Tode durch Erschießen verurteilt. (…) Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen noch einmal meine Vergehen in kurzer Form aufzeige: Aus dem amerikanischen Sektor von Berlin habe ich im Juni und Oktober des Jahres 1950 ein Paket illegaler Flugschriften und Journale erhalten. Diese gab ich an einige Kameraden unter der Studentenschaft der Universität Leipzig, die sie an andere Studenten weitergaben. Es befanden sich unter den Flugschriften und Journale einige, die antisowjetischen Charakters waren.

Mein zweites Vergehen besteht darin, dass ich drei Sendungen über die westliche Radiostation RIAS habe laufen lassen, die die Universität und das Leben an der Universität betreffen. Diese drei Sendungen waren mir auf mein Bitten von drei Studenten angefertigt und übergeben worden. Der Inhalt dieser Sendungen betraf einige öffentliche Angelegenheiten der Studentenschaft der Leipziger Universität und enthielt keine einzige Angabe, die geheim war. (…) Für diese Vergehen wurde ich zum Tode durch Erschießen verurteilt. Ich bitte Sie, Herr Vorsitzender, dieses für meine armen Eltern und für mich sehr harte Urteil durch eine Begnadigung zu mildern.

Ich bitte Sie zu bedenken, daß ich erst einundzwanzig Jahre alt bin und mir überhaupt nicht über die Größe und Tragweite meiner Vergehen im Klaren war; ich hatte nicht die Absicht, gegen die UdSSR Spionage zu treiben. Ich wollte nur einige Zustände an der Leipziger Universität bekämpfen.

Ich bitte Sie, Herr Vorsitzender, durch harte und schwere Arbeit unter Aufsicht mir die Möglichkeit zu geben, meine Verbrechen zu sühnen. Meinen armen Eltern, die bittere Tränen um mich weinen, bitte ich Sie, Herr Vorsitzender, mein Leben zu erhalten. Ich habe meine Verfehlungen erkannt und bitte Sie, Herr Vorsitzender, mir das Leben zu erhalten, denn ich bin das einzige Kind meiner armen Eltern, die ich durch meine Dummheit unglücklich gemacht habe.

Ich bitte Sie, Herr Vorsitzender, auch mich nah dem Satz der Sowjetischen Verfassung zu behandeln: DAS WERTVOLLSTE GUT IST DER MENSCH.

Ich bin noch jung, Herr Vorsitzender, und habe doch nur, ein Leben zu verlieren, das Wertvollste, was der Mensch hat. Sie, Herr Vorsitzender, sind der Einzige, der mein Leben noch retten kann. Ich flehe Sie nochmals um meiner armen Eltern und meiner Willen an, strafen Sie mich durch schwere, harte Arbeit, aber machen Sie bitte von ihrem Begnadigungsrecht Gebrauch und erhalten Sie mein Leben. Ich vertraue Ihrer Weisheit und Güte bei der Beurteilung meines Falles.

Dresden, am 21. Januar 1951 Herbert Belter“

Am 3. März 1951 untersucht der Major der Justiz Kutschin die „Strafsache gegen den Bürger Deutschlands Belter, Herbert Walter, geb. 1929 in Greifswald, Deutscher, ledig, in der Vergangenheit Mitglied der SED, Student der Leipziger Universität“. Der Major der Justiz Kutschin stellt fest: „In Anbetracht der erwiesenen Schuld und unter der besonderen Gefährlichkeit der verübten Straftat

HALTE ICH ES FÜR RICHTIG,

dem Urteil in der vorliegenden Strafsache zuzustimmen. Generalmajor der Justiz Nikolajew und Generalmajor der Justiz D. Kitajew sind einverstanden.“ Der Rest ist nur noch kommunistische Routine.

1945 begann in den vier Besatzungszonen Deutschlands die Demokratisierung des Landes. In den drei Westzonen wurden die Grundlagen für eine pluralistische Demokratie gelegt, in der Sowjetischen Besatzungszone galt Ulbrichts Maxime, dass es demokratisch aussehen soll, aber die Kommunisten alles in der Hand haben müssen.

Wenn also die Grünen sich auf die Geschichte berufen, ist es diese Erinnerung, die sie bei mir und viele anderen auch wecken, die Erinnerung daran, dass es die SED, dass es die Linke nur Demokratie nannten, wenn es die Linken in der Hand hatten.

Dabei ist es so einfach, die Grünen müssen sich gar nicht um ein Parteiverbot kümmern, sie müssen doch nur die Bürger von ihrer Politik überzeugen – und sie werden gewählt, doch wenn nicht, dann nicht. Man nennt es ohne besitzanzeigendes Attribut einfach Demokratie.

Handeln wir aus der Verantwortung vor der Geschichte – aber vor der ganzen Geschichte. In Christoph Heins Stück „Die Ritter der Tafelrunde“, das 1989 im Frühjahr in Dresden und im Herbst zu Beginn der Friedlichen Revolution in Halle zur Aufführung kam, sagt König Artus: „Verbote können nichts regeln.“

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