Grüne wollen AfD-Verbotsverfahren schnellstmöglich durchdrücken – CDU unter Umständen zur Zustimmung bereit

vor etwa 1 Monat

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Die Grünen fordern erneut ein Verbotsverfahren gegen die AfD und erhöhen damit den Druck auf die anderen Parteien. Nachdem ein entsprechender Vorstoß von Marco Wanderwitz (CDU) in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert war, planen sie nun einen neuen Antrag im Bundestag. Ende Januar fand erstmals eine Debatte über ein AfD-Verbot statt, doch das Vorhaben verlief letztlich im Sande.

Till Steffen, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, erklärte, man wolle einen fraktionsübergreifenden Antrag „schnellstmöglich“ einbringen, wie die Frankfurter Rundschau berichtet. Bereits im vergangenen Bundestag unterstützten mehr als 100 Abgeordnete aus nahezu allen Fraktionen – mit Ausnahme der AfD und der FDP – einen ähnlichen Vorstoß.

Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg eines solchen Antrags bleibt das noch ausstehende Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), das die AfD möglicherweise als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen wird. Ursprünglich für 2024 angekündigt, verzögert sich das Gutachten jedoch aufgrund des Ausscheidens von Thomas Haldenwang. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) konnte bisher keinen Nachfolger präsentieren, was Medienberichten zufolge erst nach der Vereidigung des neuen Bundeskanzlers erfolgen soll. Eine Entscheidung des BfV wird daher frühestens im Mai 2025 erwartet.

Während CDU-Chef Friedrich Merz Anfang 2024 noch vor einem Verbotsverfahren warnte, soll er in einer Fraktionssitzung Anfang 2025 signalisiert haben, dass die CDU/CSU einem Antrag zustimmen könnte – allerdings erst nach der Bundestagswahl 2025. Auch in der SPD-Fraktion wird das endgültige Gutachten des Verfassungsschutzes abgewartet.

Laut der Frankfurter Rundschau haben Quellen aus der CDU/CSU angedeutet, dass die Union einem Verbotsverfahren zustimmen könnte, falls die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird. In diesem Fall wäre auch eine Mehrheit im Bundestag für einen entsprechenden Antrag wahrscheinlich.

Wanderwitz hatte bereits nach der Wahl gefordert, ein AfD-Verbot noch im alten Bundestag zu beantragen. „Bis zur Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages, spätestens 30 Tage nach der Wahl, könnten noch Dinge erledigt werden, die mit den neuen Mehrheiten schwieriger werden“, schrieb er auf X (mehr dazu hier).

Steffen kritisierte gegenüber der Zeitung die Verzögerung des Gutachtens: „Das BfV hat den Wahlkampf als Grund für die Verschiebung genannt. Die Wahl ist vorbei.“ Auch Wanderwitz mahnte zur Eile: „Das BfV muss das Gutachten endlich vorlegen. Wenn die neue Regierung im Amt ist, sollte das eine Sache von wenigen Wochen sein.“ Danach müsse „schnellstmöglich“ ein Antrag im Bundestag folgen, „dem sich hoffentlich auch die neue Bundesregierung anschließt.“

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