
Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hatte gemeinsam mit Ihrem Mann, Hubertus Brosius-Gersdorf, zu den Plagiatsvorwürfen gegen sie ein Kurzgutachten erstellen lassen. Dieses soll sie nun entlasten: Die Vorwürfe seien „unbegründet“ und hätten „keine Substanz“, heißt es einer Stellungnahme zu dem Gutachten, das Apollo News vorliegt. Das Gutachten unterliegt explizit der Vorläufigkeit.
Die beiden Anwälte Michael Quaas und Peter Sieben prüften mehrere Stellen in der Promotion Brosius-Gersdorfs auf ähnliche oder nahezu gleichlautende Fußnoten, ähnlich oder gleichlautende Textstellen sowie Ähnlichkeiten in Überschriften.
Der Plagiatsjäger Stefan Weber hatte in der Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf „23 Textparallelen“ zur Habilitation ihres Ehemanns gefunden. Selbst wenn die einzelnen Vorwürfe stimmen würden, sei die „Wissenschaftlichkeit der Arbeiten“ nicht infrage gestellt, stellen Brosius-Gersdorfs Anwälte jetzt fest. „Die hierzu erforderliche Schwelle wird sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht bei Weitem nicht er-reicht“, heißt es dazu im Gutachten. Wenn überhaupt etwas an den Vorwürfen dran wäre, würden sie, aufgrund des späteren Veröffentlichungsdatums, Brosius-Gersdorfs Ehemann treffen, heißt es.
Am Dienstagabend hatte Brosius-Gersdorf bei einem Auftritt in der ZDF-Sendung gesagt, dass die Vorwürfe „der letzte Versuch“ gewesen seien, sie zu verhindern, und kündigte die nun veröffentlichte Stellungnahme an – weiter wollte sie sich jedoch nicht dazu äußern.
Die Unions-Fraktion im Bundestags hatte der Rechtswissenschaftlerin am Freitag die Unterstützung entzogen, nachdem die vernmeintlichen Plagiatsvorwürfe bekannt geworden waren. Nur wenige Stunden, nachdem die Fraktion die Vorwürfe zum Anlass für den Entzug der Unterstützung genommen hatte, distanzierte sich Plagiatsjäger Weber selbst davon: Plagiate habe er ihr nie vorgeworfen. Vielmehr ginge es ihm um unethische Mitautorenschaft, wie er gegenüber der Süddeutschen Zeitung betonte.
Der Rückzug der Unions-Fraktion fußte jedoch vor allem auf der kontroversen Position Brosius-Gersdorfs in der Abtreibungsdebatte. Sie setzt sich für eine Legalisierung von Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ein – eigentlich eine rote Linie für die Christdemokraten. Bundeskanzler Friedrich Merz und Fraktionschef Jens Spahn hatten in dieser Hinsicht die Bedenken ihrer eigenen Fraktion wohl deutlich unterschätzt, nachdem sie der Nominierung Brosius-Gersdorfs ursprünglich zugestimmt hatten.