„Gutachten“-Spackos lassen nicht locker: Trotz Dobrindt-Absage weiterhin Stimmen für AfD-Verbot!

vor 25 Tagen

Blog Image
Bildquelle: Deutschland Kurier

Obwohl Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) klargestellt hat, dass das sogenannte „Geheimgutachten“ des sogenannten „Verfassungsschutzes“ rein gar nichts für ein AfD-Verbotsverfahren hergibt, reißt die absurde Debatte nicht ab!

Namentlich aus der SPD und aus linksgrünen Expertenkreisen kommen unter Berufung auf das sogenannte „Geheimgutachten“ des Verfassungsschutzes weiterhin Stimmen für ein AfD-Verbotsverfahren. Dabei hat jetzt sogar Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die absolute Substanzlosigkeit des inzwischen auf Eis gelegten 1.108 Seiten-Machwerks betont (der Deutschland-Kurier berichtete).

Auch Kanzleramtsminister Thorsten Frei hält die Verbots-Debatte für abwegig. Der CDU-Politiker sagte im ZDF, die Einordnung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ reiche nicht, um am Ende zu einem Verbot der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht zu kommen.

Söder: AfD-Verbot „bringt nichts“

Mit Blick auf die nach seinen Worten „Unions-Familie“ hatte zuvor auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder ein Ende der AfD-Verbotsdebatte gefordert: „Bringt nichts!“ Das ging vor allem Richtung Norden, wo der linksgrüne schleswig-holsteinische CDU-Ministerpräsident Daniel Günther diese unsägliche Debatte zuletzt wieder angefacht hatte.

Dessen ungeachtet schreibt sich die SPD- Gazette „Vorwärts“ regelrecht in Ekstase und listet SPD-Stimmen aus der dritten Reihe für ein AfD-Verbot auf.

Auch der Würzburger Verfassungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz, der in der Vergangenheit mit allerlei kruden Ansichten etwa zum Thema Schächten in Erscheinung trat, sprach sich für ein Verbotsverfahren aus. Schwarz, der dem „Expertenrat“ des Bundesinnenministeriums zum Thema politischer Islamismus angehört, meinte im BR24-Interview allen Ernstes, das sogenannte „Geheimgutachten“ des Verfassungsschutzes liefere zusätzliche Anhaltspunkte für ein Verbotsverfahren.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Deutschland Kurier

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Deutschland Kurier zu lesen.

Weitere Artikel