„Schwachkopf“-Habeck wird als „Politisch motivierte Kriminalität rechts“ eingestuft

vor 6 Monaten

Blog Image
Bildquelle: NiUS

Knapp zwei Drittel der Einsätze am „Aktionstag gegen Hasspostings“ basierten laut Innenministerium auf Ermittlungen im Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität rechts“. Unter ihnen: Der Fall von Stefan Niehoff aus Unterfranken, der ein Habeck-Meme retweetet hatte, das den Wirtschaftsminister scherzhaft als „Schwachkopf“ bezeichnete.

Der Retweet des Memes, auf dem Wirtschaftsminister Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wird, geht als „Politisch motivierte Kriminalität rechts“ in die Kriminalstatistik ein!

Das teilte ein Sprecher des bayerischen Landeskriminalamts auf eine NIUS-Anfrage hin mit.

Am Dienstag klingelten die Beamten den 64-Jährigen aus Burgpreppach in Unterfranken im Morgengrauen aus dem Schlaf. Auch seine Tochter mit Down-Syndrom und seine Frau waren anwesend, als man ihm den Beschluss des Amtsgerichts Bamberg zeigte, auf dem ihm unter anderem Volksverhetzung und Beleidigung vorgeworfen wird.

Lesen Sie dazu: Weil er Habeck „Schwachkopf“ nannte: Hausdurchsuchung im Morgengrauen wegen Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft Bamberg wertete den Retweet dieses Memes als Volksverhetzung:

Unklar ist indes, ob der Vize-Kanzler den Strafantrag gegen Niehoff selbst gestellt hat. Die Staatsanwaltschaft Bamberg wollte diese Frage gegenüber NIUS nicht beantworten. Auch aus dem Büro des Wirtschaftsministers: keine Reaktion. Naheliegend wäre es: Im August – also in eben jenem Monat, in dem das Amtsgericht Bamberg den Beschluss zur Durchsuchung von Niehoffs Wohnung ausstellte – wurde bekannt, dass der Vize-Kanzler seit April 2024 mehr als 700 Anzeigen wegen Hassrede im Netz gestellt hatte.

In ganz Deutschland rückten am Dienstag Beamte der Kriminalpolizei zum Aktionstag gegen Hasspostings aus, um Social-Media-User zu ermahnen, ihre Wohnungen zu durchsuchen und elektronische Geräte zu beschlagnahmen. In über 90 Ermittlungsverfahren wurden mehr als 50 Wohnungen durchsucht, insgesamt gab es 127 Polizei-Maßnahmen. „Wenn die Polizei vor der Tür steht, wird jedem Täter klar, dass Hasskriminalität Konsequenzen hat“, teilte Innenministerin Faeser auf X mit.

Nancy Faesers Bundesinnenministerium initiierte den Aktionstag gegen Hasspostings.

Als „Themenschwerpunkt“ des Aktionstags gab das Innenministerium zwar Antisemitismus aus – doch auch Verfasser anderer „Hass-Postings“ wurden am Dienstag belangt. Zu den knapp zwei Drittel der Einsätze, die auf „Ermittlungen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität rechts“ kommen Fälle aus dem Bereichen „politisch motivierte Kriminalität sonstige Zuordnung“, „politisch motivierte Kriminalität ausländische Ideologie“ und „politisch motivierte Kriminalität religiöse Ideologie“.

Die häufigsten Straftaten waren laut Innenministerium Volksverhetzung (§ 130 StGB) Beleidigung von Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) und das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB).

In Bayern durchsuchten die Beamten insgesamt 18 Objekte und vernahmen 19 Beschuldigte.

In einer Pressemitteilung nennt das bayerische Landeskriminalamt lediglich für drei Fälle Details. So feierte ein Beschuldigter auf einer Social-Media-Plattform die Morde der Hamas und solidarisierte sich mit der Terrororganisation. Ein anderer Beschuldigter schrieb auf einer Social-Media-Seite einer bekannten Fernsehsendung unter ein Video, in dem homosexuelle bzw. transsexuelle Teilnehmer zu sehen sind, „ab nach Auschwitz“. Ein weiterer Beschuldigter postete ein Bild von Anne Frank sowie daneben das Bild einer Pizzaschachtel eines bekannten deutschen Lebensmittelherstellers mit der Aufschrift „Die Ofenfrische“. Einer der für Unterfranken gelisteten Fälle ist der von Stefan Niehoff.

Über die weiteren 14 Fälle aus Bayern ist nichts bekannt.

Die Polizei Brandenburg teilte auf eine NIUS-Anfrage mit, es habe drei Beschuldigtenvernehmungen gegeben. Die Tatorte waren dabei Lübbenau, Cottbus und Kloster Lehnin. Die drei beschuldigten Männer hätten auf unterschiedlichen Plattformen Postings veröffentlicht, die als „politisch motivierte Straftaten des Phänomenbereichs rechts“ einzuordnen seien. Zwei Taten ereigneten sich dabei in diesem Sommer, eine weitere im Jahr 2022. Der Nutzer dieses Accounts konnte erst vor Kurzem ermittelt werden. In allen drei Verfahren lautet der Tatvorwurf auf Volksverhetzung gemäß § 130 StGB.

In Sachsen fanden nach Auskunft des Landeskriminalamts sieben Beschuldigtenvernehmungen in Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Görlitz statt. „Es handelt sich bei allen veröffentlichten Posts um antisemitische und den Holocaust verleugnende oder verhöhnende Inhalte, die dem Bereich der Volksverhetzung nach §130 des Strafgesetzbuches zuzuordnen sind“, heißt es in der Antwort auf eine NIUS-Anfrage. Sechs Beschuldigte seien männlich und im Alter zwischen 23 und 67 Jahren. Eine weibliche Beschuldigte ist 42 Jahre alt. Alle Tatverdächtigen haben die deutsche Staatsbürgerschaft.

Von insgesamt 350 Hasspostings in Sachsen im Jahr 2024 werden 232 dem Phänomenbereich „rechts“ zugeschrieben, lediglich 35 dem Phänomenbereich „links“, 68 sind unter „sonstige Zuordnung“ gelistet.

Hasspostings in Sachsen.

In Hamburg wurden fünf Wohnungen durchsucht. Die Durchsuchungen erfolgten laut Pressemitteilung der Polizei in voneinander unabhängigen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB), des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) sowie in jeweils einem Fall wegen der Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB).

Laut Generalstaatsanwaltschaft Rostock wurden in Mecklenburg-Vorpommern keine Durchsuchungsbeschlüsse im Rahmen des Aktionstages vollstreckt. Auch im Saarland gab es keine Einsätze. In Rheinland-Pfalz gab es eine Durchsuchung, die dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet wird.

Mehr NIUS: Habeck zeigt Journalisten für diesen Satz an – Freispruch!

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel